Die Spitäler im Kanton Bern geraten finanziell zunehmend unter Druck. Mit einem Rahmenkredit über 100 Millionen Franken will der Regierungsrat die Zahlungsfähigkeit der sogenannten Listenspitäler, wo nötig, sichern. Bei Liquiditätsengpässen soll mit ...
Die Spitäler im Kanton Bern geraten finanziell zunehmend unter Druck. Mit einem Rahmenkredit über 100 Millionen Franken will der Regierungsrat die Zahlungsfähigkeit der sogenannten Listenspitäler, wo nötig, sichern. Bei Liquiditätsengpässen soll mit dieser Massnahme die Versorgungs sicherheit gewährleistet werden, insbesondere in der Psychiatrie.
Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats (GSoK) hat sich eingehend mit diesem Rettungsschirm befasst. Sie sei sich der aktuell schwierigen Situation der Spitäler bewusst und sehe die künftige Entwicklung mit Sorge, schreibt die GSoK in einer Medienmitteilung. Sie befürworte deswegen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Listenspitälern mit Darlehen und Bürgschaften aus kantonalen Mitteln – jedenfalls vorerst. Allerdings fordert die GSoK vom Regierungsrat die baldige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Vergabe von Liquiditätskrediten. Diese soll Anfang 2027 in Kraft treten.
Spitäler, die Mittel aus dem Rettungsschirm beantragen, sollen nach dem Willen der GSoK Auflagen erfüllen, die über die heutigen Anforderungen des Regierungsrats hinausgehen. So sollen die Spitäler in solchen Fällen auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten und keine Löhne ausrichten, die über dem Marktüblichen liegen. Ein Spital soll nur dann öffentliches Geld zur Liquiditätssicherung erhalten, wenn die Versorgungssicherheit durch einen allfälligen Konkurs unmittelbar bedroht wäre. Weiter sollen die Häuser sich verpflichten, Kooperationen mit anderen Spitälern einzugehen und von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, ob sie ihren Pflichten in den vergangenen fünf Jahren gesetzestreu nachgekommen sind. Mit diesen Anforderungen soll verhindert werden, dass die Allgemeinheit für allfällige Fehler des Spitalmanagements aufkommen muss. Schliesslich fordert die GSoK, dass die Parlamentskommissionen jeweils detailliert über die Mittelverwendung informiert werden.
PRESSEDIENST GSOK / REDAKTION