Krankenkassenprämien steigen erneut – Bundesrat informiert über Gründe
26.09.2025 PolitikBundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat am 23. September über den Anstieg der Krankenkassenprämien informiert.
Für das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und den Anstieg der Krankenkassenprämien sei ein ganzes Bündel von Gründen ...
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat am 23. September über den Anstieg der Krankenkassenprämien informiert.
Für das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und den Anstieg der Krankenkassenprämien sei ein ganzes Bündel von Gründen verantwortlich. Als Gründe für das Kostenwachstum nannte Baume-Schneider unter anderem die steigende Lebenserwartung und neue Medikamente: «Diese Fortschritte begrüssen wir, aber sie kosten.»
Die Ausweitung der Leistungen betreffe dabei mehrere Bereiche. Als Beispiele nannte sie unter anderem die Spitalkosten, die Kosten für Laboranalysen oder für Psychotherapie.
Im Jahr 2026 wird die mittlere Monatsprämie schweizweit 393.30 Franken betragen, was einem Anstieg von 16.60 Franken oder 4,4 Prozent im Vergleich zu 2025 entspricht. Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien zusammengezählt und durch die Gesamtzahl der Versicherten geteilt wird.
Der Kanton Bern (+3,9 Prozent) liegt hier leicht unter dem Durchschnitt, die Zunahme fällt geringer aus als in den letzten beiden Jahren (6 beziehungsweise 8,7 Prozent).
In der Gesamtschweiz steigt die Prämie für Erwachsene nächstes Jahr um 18.50 Franken (+4,1 Prozent) auf 465.30 Franken. Diejenige für junge Erwachsene erhöht sich um 13.30 Franken (+4,2 Prozent) auf 326.30 Franken. Für Kinder steigt die Prämie gegenüber 2025 um 5.70 Franken (+4,9 Prozent) auf 122.50 Franken.
Den im Schnitt grössten Prämienanstieg muss die Bevölkerung im Kanton Tessin verdauen. Dort steigen die Prämien im Jahr 2026 um 20.80 Franken (+7,1 Prozent). Um 14,7 Prozent sinken sie dagegen im Kanton Zug (–45.60 Franken). Konkret benennt der Bund in seiner Mitteilung vier Ursachen für den erneuten Prämienanstieg: die Alterung der Bevölkerung, neue Behandlungsmöglichkeiten, die steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen sowie Tariferhöhungen im stationären und ambulanten Bereich.
Kantonsübergreifende Spitalplanung vom Nationalrat gutgeheissen
Einen grossen Kostentreiber, den Anstieg der Spitalkosten, will eine Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP) entschärfen. Sie wurde nach Unterstützung vom Ständerat am 19. März 2025 jetzt auch vom Nationalrat gutgeheissen.
Die Spitalplanungen und die Erstellung der Spitallisten sollen dabei grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone verbleiben, denn nur sie kennen die regionalen Bedürfnisse, denen auch bei einer überregionalen Versorgungsplanung angemessen Rechnung getragen werden muss. Eine interkantonale Spitalplanung der stationären Gesundheitsversorgung, in der das Angebot über die Kantonsgrenzen hinaus innerhalb von überkantonalen Versorgungsregionen aufeinander abgestimmt wird, findet bisher kaum statt.
Eine solche interkantonale Planung sowie eine aufeinander abgestimmte gemeinsame Erteilung von Leistungsaufträgen (Spitallisten) würde das bestehende Überangebot an stationären Angeboten eindämmen und damit signifikant Kosten senken, gleichzeitig aber auch die Qualität stark fördern.
Die Ständeratskommission bezeichnete die heutigen Bemühungen um interkantonale Koordination als unzureichend. Aus Kostengründen müsse verhindert werden, dass in bestimmten Regionen Überkapazitäten geschaffen würden. Der vorgeschlagene Mechanismus habe sich schon im Zusammenhang mit der Spitzenmedizin bewährt.
Der Bundesrat hatte diesen Ansatz Anfang März zunächst abgelehnt. Er erarbeite, so der Einwand, im laufenden Jahr einen Regierungsbericht, in welchem er sich mit diesen Anliegen im Bereich der Spitalplanung auseinandersetze. Dieser Bericht sollte Ende 2025 vorliegen.
Der Ständerat hat ein Abwarten abgelehnt. An der Abstimmung am 24. September stimmte nun auch der Nationalrat dem schon im Frühjahr erfolgten Votum des Ständerats zu: Mit 104 zu 88 Stimmen ohne Enthaltungen nahm der Nationalrat am Mittwoch die Motion der Gesundheitskommission des Ständerats an. Die Kantone sollen neu nach dem Willen des Parlaments die Leistungsaufträge an Spitäler innerhalb einer Versorgungsregion künftig gemeinsam erteilen müssen. Stimmen sie sich nicht wie verlangt ab, soll der Bund unterstützend intervenieren können. Alle Befürworter verbinden mit dem nun getroffenen Entscheid eine nachhaltige Verbesserung der Kostensituation an einer entscheidenden Stelle.
MARTIN NATTERER