Was muss noch geschehen?
Gemäss Artikel 181 Strafgesetzbuch wird wegen Nötigung bestraft, wer jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Das ...
Was muss noch geschehen?
Gemäss Artikel 181 Strafgesetzbuch wird wegen Nötigung bestraft, wer jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Das Vorgehen des Bauunternehmers und Frutiger Gemeinderats für das Ressort Hochbau, Markus Grossen-Brenzikofer, gegen einen Einsprecher eines seiner Bauprojekte gehört unzweifelhaft in diese Kategorie. Wie im «Frutigländer»-Artikel zu erfahren ist, versucht Grossen unter Androhung ernstlicher Nachteile, den Einsprecher dazu zu nötigen, seine Einsprache zurückzuziehen. Völlig unverständlich ist die Reaktion des Gemeinderats, der in dieser Sache keinen Handlungsbedarf sieht und – statt entsprechende Massnahmen zu ergreifen – dem Ressortchef sein Vertrauen ausspricht. Angesichts solcher Missstände mag sich bestimmt die eine oder andere Bürgerin ernsthaft fragen, wo unser Gemeindewesen inzwischen angekommen ist und was noch geschehen muss, bis die Regierungsstatthalterin als zuständige Disziplinarbehörde einen Handlungsbedarf sieht.
URS PETER KÜNZI, FRUTIGEN