LESERBRIEFE ZUR KANTONALEN ABSTIMMUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER KANTONSVERFASSUNG
09.02.2024 LeserbriefDas Parlament kann mehr mitreden
In der Coronakrise wurde zum Alltag, was zuvor undenkbar schien: Zutrittsbeschränkungen, Kontaktverbote, behördliche Eingriffe in ganze Wirtschaftszweige usw. Am 3. März stimmen wir über die Änderung der ...
Das Parlament kann mehr mitreden
In der Coronakrise wurde zum Alltag, was zuvor undenkbar schien: Zutrittsbeschränkungen, Kontaktverbote, behördliche Eingriffe in ganze Wirtschaftszweige usw. Am 3. März stimmen wir über die Änderung der Kantonsverfassung ab. Neu soll in K risenzeiten vorab die Regierung ermächtigt werden, politisch zu steuern. Damit sie ihre weiter gefassten Kompetenzen nicht überdehnt oder gar missbraucht, bekommt der Grosse Rat als Volksvertretung die Möglichkeit, ein Gesetz als dringlich zu erklären.
Jede Medaille hat aber ihre Kehrseite, darum war es für den Grossen Rat wichtig, dass das neue Instrumentarium die Ausnahme bleiben muss. Diese Verfassungsrevision beinhaltet deshalb die folgenden entscheidenden Sicherungsmassnahmen:
• Erstens müssen zwei Drittel der Ratsmitglieder einem solchen dringlichen Gesetz zustimmen, also 107 von 160 Grossrätinnen und Grossräten. Diese Hürde ist bewusst hoch angesetzt und schützt das Parlament auch vor eigenem Übermut.
• Zweitens gibt es zwingend eine obligatorische Volksabstimmung innert sechs Monaten ohne Unterschriftensammlung. Bei einer Ablehnung träte das dringliche Gesetz unmittelbar nach der Volksabstimmung ausser Kraft.
Wegen dieser zwei Hürden ist die Warnung der massnahmenkritischen Organisation «Aufrecht Bern» vor dem Abbau von Grundrechten unbegründet und Angstmacherei. Der Grosse Rat hiess die Änderung der Kantonsverfassung einstimmig gut. Die Vorlage ist ein guter Kompromiss und verdient unsere Zustimmung.
KURT ZIMMERMANN, GROSSRAT SVP, FRUTIGEN
Kein Notrecht für den Kanton Bern – «Nein» zur Änderung der Kantonsverfassung!
Mit grossem Erstaunen haben meine Bekannten und ich feststellen müssen, dass bei der wichtigen kantonalen Gesetzesvorlage, mit der die Einführung einer dringlichen Gesetzgebung (Notrecht) verlangt wird, nur befürwortende Argumente im Abstimmungsbüchlein zu finden sind – dies obschon bekanntlich jede Medaille zwei Seiten hat!
Ich finde den Hinweis «Es wurden keine Argumente gegen die Vorlage vorgebracht» als einer direkten Demokratie unwürdig. Dies hat es meines Wissens während meiner 16-jährigen Zeit im Grossen Rat nie gegeben.
Mit den neuen Artikeln in der Kantonsverfassung kann in Zukunft mit einer Zweidrittelmehrheit jedes Gesetz für dringlich erklärt werden. Die Referendumsfrist von sechs Monaten muss dabei nicht abgewartet werden, sondern das Gesetz tritt sofort in Kraft. Damit wird die Bevölkerung ausgeschaltet, die Regierung, der Grosse Rat und insbesondere die Verwaltung werden gestärkt.
Deshalb: Stimmen Sie «Nein»! Wehret den Anfängen des Demokratieabbaus!
SABINA GEISSBÜHLER-STRUPLER, ALT GROSSRÄTIN SVP, HERRENSCHWANDEN,