Mehr Kontrolle über BKW und BLS?
31.01.2025 PolitikWie viel Einfluss sollte der Staat auf Unternehmen haben, die ihm (mit-)gehören? Diese Frage wurde nach den Subventionsskandalen von Postauto und BLS mehrfach diskutiert und beschäftigt den Grossen Rat noch immer. Der jüngste Vorstoss kommt von Kurt Zimmermann (SVP, ...
Wie viel Einfluss sollte der Staat auf Unternehmen haben, die ihm (mit-)gehören? Diese Frage wurde nach den Subventionsskandalen von Postauto und BLS mehrfach diskutiert und beschäftigt den Grossen Rat noch immer. Der jüngste Vorstoss kommt von Kurt Zimmermann (SVP, Frutigen).
BIANCA HÜSING
In einer freien Marktwirtschaft sind die Rollen eigentlich klar verteilt: Der Staat kümmert sich ums Politische, Firmen ums Geschäftliche. In manchen Fällen aber schlüpft der Staat selbst in die Unternehmerrolle – vornehmlich dann, wenn es um kritische Infrastrukturen geht. Oft ist das, was das Gemeinwesen am meisten benötigt, nicht unbedingt am rentabelsten. Post, Bahn, Telekommunikation und Gesundheit sind deshalb vielerorts zumindest teilweise in öffentlicher Hand. Seit der Privatisierungswelle in den 1990er-Jahren sind Firmen wie die SBB zwar selbstständig organisiert, gehören aber immer noch – ganz oder mehrheitlich – dem Bund.
In einer solchen Gemengelage hat der Staat mehrere Hüte auf. Er ist Leistungsbesteller und Eigner in einem, vergibt also Aufträge an Firmen, die er selbst (mit-)besitzt. Gleichzeitig hat er eine Aufsichtsfunktion und ist als Gesetzgeber auch noch für die allgemeinen Spielregeln zuständig. Es besteht daher einerseits die Gefahr von Zielkonflikten.
Andererseits ist die öffentliche Empörung umso grösser, wenn staatsnahe Betriebe unter Betrugsverdacht geraten– siehe Postauto-Affäre – oder ihren Managern üppige Gehälter zahlen – siehe BKW. In letzter Konsequenz geht es schliesslich auch um Steuergelder.
Regierungsmitglieder in Verwaltungsräten
Auch im Kanton Bern sorgen die staatsnahen Betriebe immer wieder für Diskussionen. Nachdem etwa bekannt geworden war, dass die BLS über Jahre zu hohe Subventionen kassiert hatte, sollte die Beteiligung des Kantons am Unternehmen neu geregelt werden. Letzten Herbst wurde das sogenannte BLS-Gesetz vom Grossen Rat in erster Lesung verabschiedet – und zwar in einer schärferen Version als der Regierungsrat vorgesehen hatte. Das Parlament verlangt unter anderem, dass der Kanton seine aktienrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und deutlichere Zielvorgaben macht, sprich: mehr Einfluss nimmt.
Und genau das wünscht sich der SVP-Grossrat Kurt Zimmermann (Frutigen) nun für alle Firmen, die zu über 50 Prozent in staatlicher Hand sind. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn ein Regierungsratsmitglied persönlich in den entsprechenden Verwaltungsräten sässe, statt einen externen Vertreter zu schicken. «Vorteilhaft dabei sind die kurzen und direkten Informationswege, das politische Sensorium ist gewährleistet und wenn etwas schiefläuft, sind die politischen Verantwortlichkeiten klar», begründet Zimmermann seinen Vorstoss, den er im letzten Sommer einreichte. Solange der Kanton mit mehr als 50 Prozent an Unternehmen beteiligt sei, solle er auf höchster Ebene mitentscheiden. Dies sei auch bei privaten Grossaktionären üblich und überdies «Ausdruck des einzigartigen Schweizer Milizsystems, wonach sich Entscheidungsträger stark engagieren und breit Verantwortung übernehmen.»
Da es sich bei Zimmermanns Vorstoss nicht um eine Motion, sondern um eine Interpellation handelt, stellt er keine Forderungen, sondern Fragen. Er will wissen,
• warum keine Regierungsräte in den Verwaltungsräten der BKW und der BLS sitzen,
• ob die Regierung bereit wäre, dies zu ändern
• und wie regelmässig sie von ihren externen VR-Vertretern informiert wird.
Interessen- und Rollenkonflikte
Wie der Regierungsrat in seiner kürzlich publizierten Antwort erklärt, ist er seit dem 1. Juni 2018 nicht mehr direkt in den Verwaltungsräten der BKW und der BLS vertreten. Man habe sich damals für eine Entflechtung entschieden, um Rollenund Interessenkonflikte zu vermeiden. Diese könnten insbesondere dann entstehen, «wenn sich die Interessen einer Unternehmung nicht mit jenen des Kantons decken» oder wenn die Regierung gleichzeitig Eignerin, Leistungsbestellerin und Aufsichtsorgan sei. Zur Untermauerung seiner Argumente verweist der Regierungsrat auf eine Analyse von Wissenschaftlern der Universitäten Bern, Luzern und St. Gallen. Demnach besteht gute öffentliche Unternehmensführung unter anderem darin, dass der Staat die Selbstständigkeit der Unternehmen respektiert. Dazu gehört auch die klare Mandatstrennung: «Mitglieder der höchsten politischen Instanzen sollen nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sein», heisst es in dem Papier. Der bernische Regierungsrat will deshalb auch weiterhin externe Fachleute in die Führungsgremien entsenden. Mit diesen stehe man mindestens im halbjährlichen Austausch. Je nach Dringlichkeit der Lage werde die Regierung auch umgehend vom Kantonsvertreter ins Benehmen gesetzt.
Fraglich ist, ob mit der Antwort der Regierung das letzte Wort zum Thema öffentliche Unternehmensführung gesprochen ist. Parlament und Regierung waren sich in dieser Frage nicht immer einig, und selbst innerhalb der Fraktionen gibt es unterschiedliche Ansichten zur Rolle des Staats in der Wirtschaft.