ABSTIMMUNG Im Aktivdienst baute die Luftwaffe den Holzhangar in Frutigen, um ihre Flugzeuge wettersicher unterzubringen. Nun wird der Bau verschwinden und Industriegebäuden Platz machen – sofern die Bevölkerung zustimmt.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
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ABSTIMMUNG Im Aktivdienst baute die Luftwaffe den Holzhangar in Frutigen, um ihre Flugzeuge wettersicher unterzubringen. Nun wird der Bau verschwinden und Industriegebäuden Platz machen – sofern die Bevölkerung zustimmt.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Der ehemalige Flugplatz und die dazugehörigen Bauten sind längst ausser Betrieb, abgerissen oder verkauft. Der Holzhangar bei der Ausfahrt Nord der Umfahrung sowie angrenzende Parzellen, auf denen etwa der bunt bemalte «Secondroom» steht, gehören heute der Gemeinde. Das OKJA-Angebot ist bereits geschlossen.
Mit dem Neubau des Werkhofs ist das Ende dieser Bauten definitiv eingeläutet, die Gemeinde hat keinen Eigenbedarf mehr. Insgesamt stehen 3110 Quadratmeter Gewerbeland für je 325 Franken zum Verkauf. Der Gesamtwert beläuft sich somit auf 1 010 750 Franken, und da der Betrag eine Million Franken überschreitet, wird der Verkauf am 12. März an der Urne entschieden.
Wichtiger als die Vergangenheit ist die künftige Nutzung: Der Vertrag ist unter Vorbehalt der Zustimmung des Volkes mit der Gewerbepark Frutigland AG ausgehandelt worden. Hinter dieser Firma stehen vier lokale Gewerbler, nämlich Reto Trachsel (Garage), Erich Imobersteg (Transporte), Stefan Schindler (Haustechnik) und Ulrich Büschlen (Allroundservice). Diese sind bereits im selben Gewerbegebiet angesiedelt. Das bringt den Vorteil mit sich, dass deren bisherige Parzellen gleich mit einbezogen werden und so die Ausnutzung verbessert werden kann.
Einheimische wollen bauen
Insgesamt hätten sich neun Bewerber auf die Ausschreibung im Dezember 2021 gemeldet, zudem hätten weitere Firmen für die Liegenschaften zumindest Interesse angemeldet. Vier der vorgelegten Projekte kamen schliesslich in die Vorauswahl, wie es in den Abstimmungsunterlagen heisst. Dasjenige der Gewerbepark Frutigland AG überzeugte offenbar am meisten.
Zu den Auflagen gehört nicht nur die Überweisung der Kaufsumme bis am 2. Mai 2023 in die Gemeindekasse, sondern auch die Einreichung eines Baugesuchs bis spätestens am 31. Dezember 2024. Eine Etappierung soll dabei möglich sein, allerdings muss bis am 1. Dezember 2030 das ganze Projekt fertiggestellt sein. Ansonsten könnte die Gemeinde ihr Rückkaufsrecht in Anspruch nehmen.
Erwartet wird übrigens eine rasche Überbauung, verdichtetes Bauen und «ein gestalterisch ansprechendes» Objekt, da diese an der Ausfahrt eine Art Visitenkarte darstelle .