Die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen soll ab einer bestimmten Höhe offengelegt werden müssen – das forderte der Grosse Rat 2021. Mit einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte sollen nun erstmals Transparenzpflichten im Kanton Bern ...
Die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen soll ab einer bestimmten Höhe offengelegt werden müssen – das forderte der Grosse Rat 2021. Mit einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte sollen nun erstmals Transparenzpflichten im Kanton Bern eingeführt werden.
Kampagnen von mehr als 30 000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und in den Grossen Rat sowie für kantonale Volksabstimmungen sollen künftig offengelegt werden müssen. Ausserdem würden Spenden über 5000 Franken den Transparenzpflichten unterliegen. So will es die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK). Für die Ständeratswahlen sollen hingegen dieselben Schwellenwerte eingeführt werden, wie sie gemäss Bundesrecht für die Nationalratswahlen gelten (Kampagnen von mehr als 50 000 Franken und Spenden von über 15 000 Franken).
Die Kommissionsmehrheit schloss sich dem Regierungsrat an und verzichtet auf Transparenzpflichten für die politischen Parteien. Es solle eine schlanke und möglichst unbürokratische Lösung sein, hiess es. Eine Kommissionsminderheit beantragte hingegen, dass auch die Parteien ihre Finanzierung künftig offenlegen sollen. Dies sei schliesslich nur konsequent und verhindere eine Scheintransparenz.
Verbot anonymer Spenden
Anonyme Spenden von mehr als 1000 Franken sollen nach dem Willen der Kommission verboten werden, sprich: Für jede Spende ab 1000 Franken müssen dem Empfänger im Sinne der Transparenz die Namen der Geldgeber bekannt sein. Mit dieser Grenze seien kleine Spenden, online und analog, ohne allzu grossen Aufwand möglich. Das Bundesrecht sehe hingegen ein komplettes Verbot anonymer Spenden vor. Eine Kommissionsminderheit will – wie der Regierungsrat – darauf verzichten. Anonyme Spenden seien in der Regel kleine Spenden, die der Offenlegungspflicht ohnehin nicht unterlägen, hiess es zur Begündung.
Kontrolle durch die Öffentlichkeit
Die bernische Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass die Öffentlichkeit die Kontrolle über die gemeldeten Informationen wahrnimmt. Die kantonale Finanzkontrolle soll dagegen nur stichprobenweise überprüfen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Entsprechend sind auch keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen. Eine Kommissionsminderheit beantragte jedoch, dass eine Verletzung der Offenlegungspflichten mit einer Busse bis zu 10 000 Franken bestraft werden soll.
PRESSEDIENST KOMMISSION FÜR STAATSPOLITIK UND AUSSENBEZIEHUNGEN DES GROSSEN RATES