Vor rund zehn Monaten beschloss der Gemeinderat, den Richtplan Widi-Kanderbrück zu überarbeiten und Anpassungen im Zeitplan vorzunehmen. Nun hat er die Details bekanntgegeben und das weitere Vorgehen skizziert.
Seit dem Jahr 2012 gibt es in der Gemeinde Frutigen ...
Vor rund zehn Monaten beschloss der Gemeinderat, den Richtplan Widi-Kanderbrück zu überarbeiten und Anpassungen im Zeitplan vorzunehmen. Nun hat er die Details bekanntgegeben und das weitere Vorgehen skizziert.
Seit dem Jahr 2012 gibt es in der Gemeinde Frutigen den Richtplan «Erschliessung und Nutzung Widi-Kanderbrück». Beschlossen wurde dieses Planungsinstrument, um die Erschliessungen und Verkehrsführung in diesem Gebiet aufeinander abzustimmen und räumlich und terminlich zu definieren. Der Richtplan sei behörden-, aber nicht eigentümerverbindlich, so die Gemeinde. Er schaffe somit keine für die Allgemeinheit oder für Eigentümer verbindlichen Rechte und Pflichten.
Im geltenden Richtplan von 2012 wurden die verschiedenen Vorhaben zeitlich gestaffelt. Je nach Priorität sollten sie kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden. Kurzfristige Massnahmen sollten, ab 2012 gerechnet, innert 7 Jahren, die mittelfristigen innerhalb von 7 bis 15 Jahren und langfristige nach 15 Jahren umgesetzt oder gelöst werden.
Änderungsbeschluss im Jahr 2022
Im letzten März prüfte der Gemeinderat den Stand der einzelnen Massnahmen und beschloss, den Richtplan Widi-Kanderbrück anzupassen. Die Änderungen betreffen gemäss Gemeindebulletin folgende Vorhaben:
• Der Ausbau und die Umgestaltung der Widigasse zur Basiserschliessungsstrasse soll priorisiert behandelt und die Umsetzung von lang- zu mittelfristig geändert werden.
• Die Detailerschliessung der Widigasse sei bereits teilweise umgesetzt, informiert der Frutiger Bauverwalter Patrick Suter auf Anfrage. «Was dort noch nicht gelöst ist, ist die Fussgängerlenkung. Diese ist aber möglicherweise von anderen Massnahmen abhängig.»
• Auf die Fuss- und Veloverbindung zwischen Brüggmatteweg-Wisoeyweg soll verzichtet werden;
• die Verbindungsmassnahme Wisoeyweg-Rollstrasse soll von kurzfristig auf mittelfristig geändert werden.
• Der Ausbau der Fuss- und Veloverbindung Guggigässli-Olympiastrasse soll von kurz- auf langfristig verschoben werden.
• Die Sicherstellung und der Ausbau der Fuss- und Veloverbindung Aussenmatteweg-Rollstrasse wird als mittelfristige Priorität festgelegt (zuvor: kurzfristig).
Bereits begonnene oder sich in Planung befindende Projekte wurden im Richtplan nicht angepasst.
Nachdem der aktualisierte Richtplan vorliegt, soll eine (für die Gemeinde freiwillige) Mitwirkung mittels öffentlicher Auflage stattfinden. Näheres dazu werde zu gegebener Zeit publiziert.
Bürger kritisieren die Umsetzung
Der Richtplan bzw. dessen Einhaltung ist in Teilen der Bevölkerung umstritten. Anwohner aus Kanderbrück kritisieren, dass einige der definierten Massnahmen verschleppt würden, während in ihrem Quartier weiter gebaut werde. Ob die einzelnen Richtplanmassnahmen ausreichend umgesetzt wurden, beschäftigt deswegen immer wieder die Behörden und beeinflusst diverse Baubewilligungsverfahren (siehe Artikel auf Seite 3). Auch an der letzten Frutiger Gemeindeversammlung war der Richtplan erneut Thema.
Im Rahmen der Mitwirkung haben Bürger nun die Möglichkeit, sich zu den Änderungsplänen der Gemeinde zu äussern. Nach Behandlung der Mitwirkungseingaben wird der Gemeinderat über den angepassten Richtplan beschliessen. Wie schon bei der ersten Version von 2012 ist anschliessend das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für die Genehmigung des aktualisierten Richtplans zuständig.
PRESSEDIENST GEMEINDE FRUTIGEN / REDAKTION