Neubauten erfordern Anpassungen
24.11.2023 AdelbodenUm zweckmässige neue Wohnungen für das Alters- und Pflegeheim Lohner zu ermöglichen, möchte die Gemeinde den Zonenplan ändern. Für den geplanten Neubau des «Haus Geiger» mitten im Dorfzentrum ist eine neue Überbauungsordnung ...
Um zweckmässige neue Wohnungen für das Alters- und Pflegeheim Lohner zu ermöglichen, möchte die Gemeinde den Zonenplan ändern. Für den geplanten Neubau des «Haus Geiger» mitten im Dorfzentrum ist eine neue Überbauungsordnung notwendig.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Das Alters- und Pflegeheim im Ausserschwand respektive die Stiftung Lohner besitzt in der Nachbarschaft an der Schlegelistrasse zwei weitere Parzellen. Das Gebäude darauf wird aktuell nicht für das Heim genutzt. Geplant ist nun, dass dort ein Neubau mit Alterswohnungen realisiert werden soll. Die künftigen BewohnerInnen könnten die Angebote des Heimes mitbenutzen.
Weil die Parzellen nicht unmittelbar an das Heim angrenzen, liegen sie nicht in derselben Bauzone. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung soll die Umteilung der Parzellen von der zweigeschossigen Wohnzone in dieselbe Zone für öffentliche Nutzung erfolgen, in der auch das Heim liegt. In dieser sind Erweiterungs- und Ergänzungsbauten für das Heim sowie die baupolizeilichen Masse der dreigeschossigen Mischzone M3B ohne Beschränkung der Gebäudelänge und der Ausnutzungsziffer zugelassen. Dies sei für eine sinnvolle Nutzung der beiden abgesetzten Parzellen nötig, wird in den Unterlagen für die Anpassung begründet: «Mit der Erstellung eines dreigeschossigen Neubaus können die geplanten Nutzungen sinnvoll, verdichtet und den betrieblichen Bedürfnissen entsprechend in einem einzigen Gebäude angeordnet werden.»
Ausser den Wohnungen dürfte zonenkonform eine Kindertagesstätte eröffnet werden. Gleichzeitig aber würde mit der Zonenplanänderung und der Anpassung des Baureglements ein Neubau fix mit der Nutzung für das Heim verbunden. Mit den Vorgaben der heutigen Zone für einen zweigeschossigen Bau wäre sowohl die Kita als auch die vorgesehene unterirdische Parkierung an der Schlegelistrasse nicht möglich.
Wie vier zusammenhängende Chalets
Noch heute ist anhand der Holztore deutlich sichtbar, dass das langgezogene Gebäude an der Dorfstrasse 57 ursprünglich die Autogarage Geiger war. Dieses Gebäude soll in absehbarer Zeit einer neuen Überbauung auf den Parzellen 1117 und 1118 weichen.
Die Planung erfolgt auf Grundlage eines Konzeptes der Hauswirth Architekten AG. Es sieht vor, das bestehende Gebäude durch einen zeitgemässen und verdichteten Neubau zu ersetzen. Geplant ist ein Gebäude mit sieben Wohnungen, einem Studio und auf der Ebene der Dorfstrasse einer Gewerbefläche von etwa 650 Qudratmetern. Verteilt sind diese Nutzungen über vier Geschosse mit einem zusätzlichen Dachgeschoss. Optisch soll der Neubau wie vier zusammenhängende Chalets wirken. Das Gebäudevolumen würde nicht massgeblich verändert, da die bestehende Parzelle bereits einen hohen Verdichtungsgrad aufweise, zudem dürften nur so viele Zweitwohnungen erstellt werden, wie heute im Altbau vorhanden sind. Die Zufahrt in die zweigeschossige Tiefgarage ist via Risetensträssli vorgesehen, steht in den Auflageunterlagen.
Für die Realisierung sollen die beiden Parzellen aus der heutigen Überbauungsordnung 23 «Dorfkern» herausgelöst und der Zonenplan entsprechend angepasst werden. Die als «in die Jahre gekommen» bezeichnete UeO 23 mit den aktuellen baupolizeilichen Massen würde die neue Überbauung nicht gestatten. Die Gemeinde sei aber vom Projekt der Wohn- und Gewerbeüberbauung überzeugt und legt deshalb diese Herauslösung der neuen UeO «Wohn- und Geschäftshaus Geiger» vor.
Das weitere Vorgehen
Die Unterlagen der beiden Planungsgeschäfte liegen bis am 20. Dezember 2023 bei der Bauverwaltung Adelboden auf und sind auf der Gemeindewebsite abrufbar. Abschliessend soll die Gemeindeversammlung – nach der Mitwirkung, der Ämterkonsultation und der öffentlichen Auflage im Herbst 2024 (Alters- und Pflegeheim) respektive im Frühling 2025 (Haus Geiger) – über die Anpassungen der Überbauungsordnungen befinden.