Neue Steuer für Zweitwohnungen? Rechtliche Grundlagen gefordert
14.11.2025 PolitikNach der Abschaffung des Eigenmietwertes fordert der Kandersteger Grossrat René Maeder (Die Mitte) rasches Handeln. In einer Motion verlangt er vom Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu schaffen. Damit sollen Gemeinden mit ...
Nach der Abschaffung des Eigenmietwertes fordert der Kandersteger Grossrat René Maeder (Die Mitte) rasches Handeln. In einer Motion verlangt er vom Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu schaffen. Damit sollen Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil ihre Finanzen sichern.
Mit der eidgenössischen Reform zur Abschaffung des Eigenmietwertes erhalten die Kantone die Möglichkeit, künftig eine sogenannte Objektsteuer auf Zweitwohnungen einzuführen.
René Maeder sieht darin eine Chance, drohende Steuerausfälle in Tourismusregionen abzufedern.In seiner Motion (Nr. M 278-2025) fordert er den Regierungsrat auf, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen. Diese soll es dem Kanton Bern erlauben, spätestens im Jahr 2028, wenn der Eigenmietwert wegfällt, eine solche Steuer einzuführen.
Begründung: Fairness und finanzielle Stabilität
Laut Maeder leisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen heute über den Eigenmietwert einen wichtigen Beitrag zu den Gemeindefinanzen. Fällt dieser Beitrag weg, geraten insbesondere Tourismusgemeinden in Schwierigkeiten.
Diese Orte müssten weiterhin Strassen, Wasser- und Abwasserversorgung, Energieinfrastruktur, Abfallentsorgung und touristische Angebote finanzieren – auch für Personen, die nur zeitweise vor Ort sind. «Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer profitieren von der Infrastruktur, tragen aber künftig deutlich weniger zu deren Finanzierung bei», heisst es in der Begründung.
Eine Objektsteuer wäre aus Sicht des Motionärs sowohl finanzpolitisch sinnvoll als auch gerecht. Sie würde sicherstellen, dass alle, die von kommunalen Leistungen profitieren, sich angemessen an deren Kosten beteiligen.
Dringender Handlungsbedarf
Maeder fordert ein zügiges Vorgehen, damit der Kanton rechtzeitig auf die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen reagieren kann. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Steuer zeitgleich mit der Aufhebung des Eigenmietwertes im Jahr 2028 in Kraft tritt. Ein Zuwarten würde dazu führen, dass Tourismusgemeinden in finanzielle Schieflage geraten und der Kanton wichtige Einnahmen verlöre.
Ein Thema mit Sprengkraft
Mit seinem Vorstoss stösst René Maeder eine Debatte an, die weit über den Tourismus hinausreicht. Während die einen eine Objektsteuer als logische Konsequenz der Reform sehen, warnen andere vor einer neuen Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Ob der Kanton Bern tatsächlich eine solche Steuer einführt, hängt nun von der politischen Mehrheit im Grossen Rat ab – und davon, ob der Regierungsrat bereit ist, die Forderung umzusetzen.
RED
