Kürzlich hat die Gemeinde bekannt gegeben, dass etappenweise vier neue Tempobeschränkungen eingeführt werden sollen. Dagegen gab es mehrere Beschwerden.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Wie schnell darf ich wo fahren? Diese Frage stellt man sich in Frutigen ...
Kürzlich hat die Gemeinde bekannt gegeben, dass etappenweise vier neue Tempobeschränkungen eingeführt werden sollen. Dagegen gab es mehrere Beschwerden.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Wie schnell darf ich wo fahren? Diese Frage stellt man sich in Frutigen zur Genüge. Auch im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Dorfdurchfahrt wurde über das künftig erlaubte Tempo gestritten. Auf der Kantonsstrasse gilt weiterhin 50 km / h. In drei Gebieten auf den Gemeindestrassen soll jedoch schrittweise Tempo 30 eingeführt werden: Es sind dies Dorfkern Nord, Bahnhof und Oberes Widi. Für den Altenweg und die Reinischstrasse hat der Gemeinderat Tempo 40 km / h vorgesehen (der «Frutigländer» berichtete).
Gegen letztere Massnahme sind beim Regierungsstatthalteramt fünf Beschwerdeschreiben eingegangen. «Zusammenfassend beantragen sie die Einführung einer 30er-Zone»,
Statthalterin Ariane Nottaris. Eine weitere Beschwerde richtet sich gegen die Verkehrsmassnahme im «Oberen Widi» (Kanderbrück-Tellenfeld). Es wird darin beantragt, dass die Einführung der 30er-Zone für die ganze Wallisgasse gilt.
Teilweise wurden die einzelnen Beschwerdeschreiben von mehreren Personen unterzeichnet. Bis Ende März hat die Gemeinde nun Zeit, ihre Beschwerdeantwort zu den verschiedenen Eingaben im Amtshaus abzuliefern.