Nun kann sich die Bevölkerung äussern
01.04.2025 KrattigenVorausdenken für die nächsten 15 Jahre: Dieser Herausforderung stellt sich die Gemeinde derzeit mit der Ortsplanungsrevision. Die Vorschläge sind nicht revolutionär, bieten aber dennoch Stoff für intensive Diskussionen.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Vorausdenken für die nächsten 15 Jahre: Dieser Herausforderung stellt sich die Gemeinde derzeit mit der Ortsplanungsrevision. Die Vorschläge sind nicht revolutionär, bieten aber dennoch Stoff für intensive Diskussionen.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Etwa alle 15 Jahre müssen sich die Gemeinden intensiv mit ihrer künftigen Entwicklung befassen. Ein zentraler Faktor ist dabei der Zonenplan, im Mittelpunkt steht oft die Frage von Bauland für Wohnen und Gewerbe. Das ist in Krattigen nicht anders. Die Vorschläge der Ortsplanungskommission, wie und wo sich der Ort entwickeln könnte, liegen derzeit zur Mitwirkung auf. Krattigen mit seinen rund 1150 EinwohnerInnen soll seinen dörflichen Charakter erhalten, strebt aber dennoch ein moderates Bevölkerungswachstum an. Die Gemeinde hat jedoch ein Problem: Der Kanton bewilligt aufgrund der bestehenden Baulandreserven von gut 21 000 Quadratmetern keine Neueinzonungen. Die Kommission musste also über andere Lösungen nachdenken.
Umlegung als einzige Alternative?
Diese Überlegungen respektive das Vorgehen und die Kommunikation waren denn auch an einem Infoanlass zur soeben gestarteten Mitwirkung ein Diskussionsthema. Vorgeschlagen wird, dass seit Langem brachliegendes Bauland ausgezont wird, um andernorts flächenmässig zusammengelegt eine neue Bauzone zu ermöglichen (eine sogenannte Umlegung). Darüber wurden die wenigen privaten Landbesitzer, die infrage kommen, per Brief informiert. Möglich wäre sogar, dass eine nicht komplett überbaute Parzelle aufgeteilt und der unbebaute Teil umgelegt würde – im Extremfall wäre dies eine materielle Enteignung, für die auch keine Entschädigung vorgesehen ist.
Dass vorgängig nicht das Gespräch mit den betroffenen Landbesitzern gesucht wurde, sorgte für harsche Kritik. «Vielleicht haben diese Besitzer ja ein eigenes Bauprojekt oder das Bauland ist reserviert für die Kinder», war der Tenor. «Diese Abklärungen wären vertretbar gewesen und hätten auch der Kommission Klarheit gebracht», wurde argumentiert.
Es sind derzeit nur Vorschläge
Mehrfach wurde von der Raumplanerin Kaja Keller (Panorama AG, Bern) und vom externen Bauverwalter Andreas Oestreicher (Syntas Solutions AG, Gümligen) darauf hingewiesen, dass die Vorstellungen nicht in Stein gemeisselt seien und jetzt zur Mitwirkung vorlägen. «Genau jetzt ist der Zeitpunkt, um Anregungen, eigene Vorschläge und Bedenken vorzubringen und schriftlich bei der Gemeinde zu deponieren», so Keller. Immerhin wurde aus dem Publikum die Arbeit der Kommissionsmitglieder auch gewürdigt, die sich als Milizorganisation dem komplexen Thema Ortsplanung freiwillig annimmt und mit den Planern Möglichkeiten für die Entwicklung ausarbeitet und zusammenträgt.
Mehr Platz fürs Gewerbe schaffen
Grundsätzlich schienen sich die Anwesenden im gut gefüllten Gemeindesaal bereits mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Die Informationen von Planerseite führten zu einer intensiven Diskussion unter Leitung des zuständigen Gemeinderates Dominik Luginbühl mit etlichen berechtigten und sachlichen Fragen, beispielsweise
• zum vorgesehenen (strengen) Anteil von 80 Prozent Erstwohnungsanteil bei Neu- und Erweiterungsbauten und der flächendeckenden Beschränkung für kurzzeitige Wohnungsvermietungen auf mindestens drei Nächte (mit einzelnen Ausnahmen);
• zur Verdichtung nach innen, sprich besseren Ausnutzung bestehender Parzellen und dem Ausbau von Gebäuden;
• zu einer neuen Arbeitszone von maximal 5000 Quadratmetern Fläche, deren Standort noch in Abklärung mit verschiedenen Landbesitzern ist;
• zu einer neuen «Bestandeszone», in der Wohngebäude auch in der Landwirtschaftszone ersetzt und massvoll ausgebaut werden könnten. Die Bewilligungskompetenz dafür soll bei der Gemeinde und nicht beim Kanton liegen.
Eine Revolution ist die Ortsplanungsrevision erwartungsgemäss nicht. Mit Massnahmen wie der externen Fachberatung durch Architekten, die bei Gestaltungsfragen von Gebäuden den Gemeinderat unterstützt, werden kleine, aber wichtige Massnahmen vorgeschlagen. Damit kann der typische Charakter des Ortes berücksichtigt und dennoch der bauliche Spielraum ausgeschöpft werden.
Was passiert als Nächstes?
Die längerfristigen Vorstellungen für Krattigen sind in einem regionalen Entwicklungskonzept zusammengefasst, das vom Gemeinderat genehmigt und behördenverbindlich ist. Die Bevölkerung kann in der jetzigen Mitwirkung, der anschliessenden öffentlichen Auflage (mit Einsprachemöglichkeit) und ein weiteres Mal an der Gemeindeversammlung zum Zonenplan sowie dem angepassten Baureglement Stellung nehmen. Bis die neue Ortsplanung ausdiskutiert ist und rechtsgültig in Kraft tritt, werden wohl noch zwei Jahre vergehen.
Die Unterlagen sind auf der Gemeindewebsite www.krattigen.ch abrufbar. Schriftliche Eingaben sind bis am 9. Mai 2025 bei der Gemeinde einzureichen.