Insertionsbedingungen

Informationen zu Inseraten von A bis Z

 


  

Nur im offiziellen amtlichen Anzeiger sind alle wichtigen und verbindlichen Meldungen der jeweiligen Gemeinden enthalten. Dieser wird allen Haushaltungen lückenlos zugestellt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen    

Mit der Auftragserteilung an die Frutigländer Medien AG (Frutiger Anzeiger) akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Inserate, welche sich aus diesen Insertionsbedingungen und unseren Geschäftsbedingungen Inserate zusammensetzen.

Allmedia

Mehrwert für Inserenten

Änderung Inserate

Text- oder Datumsänderung von Inseraten müssen schriftlich erfolgen. Bis zum Inserateannahmeschluss sind sie ohne Kostenfolge möglich.

Änderung Insertionsbedingungen

Änderungen von Insertionsbedingungen und/oder Tarifänderungen können jederzeit durch den Verlag in Kraft gesetzt werden und haben für alle Inserenten Gültigkeit. Sie werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten.

Annahmeschluss Inserate

8 Uhr, am Tag vor der Erscheinung (in der Regel Montag für Frutiger Anzeiger und Donnerstag für Frutigländer).
Todesanzeigen bis 11.45 Uhr (nach vorgängiger Ankündigung).

Anwendbarkeit Tarife

Die Tarife gemäss den Mediadaten sind auf sämtliche Inseratedispositionen des Frutiger Anzeigers und den in den Inseratkombinationen aufgeführten Titeln anwendbar.

Aufgabe schriftlich

Wir empfehlen Ihnen, dem Verlag die Inserataufträge schriftlich zu übergeben (Post oder Mail; alle Mails werden bestätigt).

Aufgabe telefonisch

Aufträge nehmen wir telefonisch entgegen, allerdings ohne Verantwortung (Hörfehler).

Chiffre-Inserat

Chiffre-Inserate sind eine Möglichkeit, ein Kauf- oder Verkaufsangebot als Inserat zu veröffentlichen, ohne dass sich der Inserent kenntlich machen muss. Wir als Verleger verpflichten uns zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses. Das heisst, wir geben keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Auftraggeber, sondern leiten die Korrespondenz auf dem Postweg weiter.
Für Rücksendung von Dokumenten/Fotografien etc. können wir keine Verantwortung übernehmen.

Chiffre-Inserat aufgeben

  • Bei der Auftragserteilung hinweisen, dass das Inserat als Chiffre-Inserat erscheinen soll.
  • Im Inserat wird durch den Verlag eine Chiffre-Nummer als Hinweis aufgeführt (es werden keine Namen, Telefone oder Mailadressen abgedruckt).
  • Die eingehenden Antworten (Mail oder Brief) an den Auftraggeber weitergeleitet (Mail oder Post).
  • Der Auftraggeber nimmt direkt mit dem Interessenten Kontakt auf.
  • Für Chiffre-Inserate wird eine Gebühr verrechnet.

Chiffre-Inserat beantworten

  • Der Interessent verfasst eine schriftliche Antwort und sendet sie in einem neutralen Kuvert an folgende Adresse:
    Frutiger Anzeiger
    Chiffre xxxx (Chiffre-Nummer eingeben)
    Lindenmattstrasse 7, Postfach 77
    3714 Frutigen
    (Sicherstellung der Anonymität gegenüber dem Verlag).
    Der Verlag leitet die Antworten per Post ungeöffnet an den Inserenten weiter.
  • Der Interessent verfasst eine Mail an: admin@frutiglaender.ch:
    Im Betreff Chiffre-Nummer eingeben.
    Der Verlag leitet die Antworten per Mail an den Inserenten weiter (der Verlag hat keine Kenntnis, ob und wann sich der Inserent beim Interessenten meldet).
  • Dem Interessenten auf Chiffre-Inserate werden keine Kosten verrechnet

Disposition von Inseraten in Oberländer Anzeigern

Inserate, welche im Frutiger Anzeiger erscheinen, vermitteln wir auf Ihren Wunsch an die anderen amtlichen Anzeiger im Berner Oberland (Simmentaler Anzeiger, Anzeiger Interlaken, Thuner Amtsanzeiger, Anzeiger von Saanen) und an die Tageszeitung Berner Oberländer/BZ.

Drucktechnische Mängel   

Wir bemühen uns um eine dem jeweils aktuell üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Publikation der Inserate.

Für Inserate, die aufgrund fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, übernehmen wir keine Haftung (zB feiner Raster, zu kleine Schrift).

Bei Buntfarben behalten wir uns eine Toleranz in der Farbnuance vor.

Anspruch auf Ersatz oder Reduktion besteht nur dann, wenn die Inserate durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüssen.

Fehler

Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung der Inserate beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn durch unser Verschulden das Inserat seinen Zweck nicht erfüllt. Im Maximum können die Kosten für die Insertion erlassen werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.

Gegendarstellung

Personen, die durch Tatsachendarstellung in Inseraten in ihrer Persönlichkeit unmittelbar betroffen sind, haben das Recht auf Gegendarstellung (Art. 28g ff. ZGB). Gegendarstellungsbegehren werden vom Verlag soweit möglich mit dem Inserenten behandelt. Die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Gegendarstellung anfallenden Kosten werden dem Verursacher („Erstinserent“) verrechnet.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Frutigen.

Gestaltung/Layout

Angeliefert als Word-Datei, im Mail integriert oder handschriftlich:
Die Inseratgestaltung erfolgt nach unseren Standardlayouts und der Text wird durch das Korrektorat auf Rechtschreibung und Grammatik geprüft. Im Inseratpreis ist diese Dienstleistung inbegriffen.

Angeliefert als PDF-Datei:
Das PDF wird ohne weitere Bearbeitung direkt übernommen. Es erfolgt keine Prüfung durch das Korrektorat.

Wünsche, die von diesen Regelungen abweichen, sind beim Erteilen des Inseratauftrags ausdrücklich zu erwähnen.

Spezielle Layoutwünsche werden nach Aufwand verrechnet.

Inhalt der Inserate

Für den Inhalt sind Sie als Auftraggeber verantwortlich und zeichnen dafür mit Name, Telefon oder ähnlichem.

Inseratkombinationen

Fünf Berner Oberländer Anzeiger zur Auswahl – benutzen Sie die tariflich interessanten Kombinationsmöglichkeiten: Frutiger Anzeiger, Simmentaler Anzeiger, Anzeiger Interlaken, Anzeiger von Saanen und Thuner Amtsanzeiger.

Konkurrenzausschluss

Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

Korrekturabzüge

Ein Gut-zum-Druck als PDF-Datei stellen wir auf Wunsch per E-Mail zu.
Pro Gut-zum-Druck werden Fr. 18.- verrechnet (das 1. Gut-zum-Druck für Inserate über Fr. 150.- Nettokosten wird kostenlos zugestellt).
Anschliessende Gestaltungs- und Textänderungen sowie weitere Gut-zum-Druck-PDFs verrechnen wir nach Aufwand.

Layoutvorschriften

Spezielle Layoutwünsche verrechnen wir nach Aufwand.

Mängelrüge

Als Inserent sind Sie angehalten, das publizierte Inserat unverzüglich nach der ersten Publikation zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu rügen. Unterlassen Sie eine unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Ausführung des Auftrags als erfüllt.

MWST

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.

Nichterscheinen von Inseraten

Bei irrtümlichem Nichterscheinen eines Inserates können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Platzierung der Inserate

Platzierungsvorschriften können wir nicht als Bedingung, sondern nur als Wunsch entgegennehmen. Die Platzierung einer Anzeige an einer anderen Stelle berechtigt zu keinen Schadenersatzansprüche.

Preisberechnung

Die Ausmessung der Inserate erfolgt von Linie zu Linie der Inseratbox, mit einem zusätzlichen Weissraum von 2 mm. Bei Vollvorlagen wird zur Abdruckhöhe ebenfalls eine Pauschale von 2mm Weissraum zugerechnet. Die damit berechnete Höhe wird mit der Spaltenzahl multipliziert.

Höhe x Anzahl Spalten x Preiseinheit.

Prospektbeilagen Frutiger Anzeiger

  • Verbindliche Musterexemplare an Verlag, spätestens 1 Woche vor Verteilung
  • Format: Einzelblatt oder gefalzt/geheftet: mind. A6, maximal 230 x 315 mm
  • Papiergewichte:
    Einzelblatt mindestens 160 gm2
    Einzelblätter A4 mit Papier 80 gm2 müssen 1 x kleingefalzt werden.
    Mehrseitige Broschüren auf Anfrage
  • Beilagengewicht maximal 75 g
  • Anlieferung:
    Mittelland Zeitungsdruck AG, Rampe Ost, Beilagen-Annahme
    Neumattstrasse 1
    5001 Aarau
  • Verteilung: Wenn Beilagen bei der Zustellung oder aus technischen Gründen aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einsteckvorgang leidet, besteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Schadenersatz.

Prospektbeilagen Frutigländer

  • Ausgabe Freitag: Prospektbeilagen möglich
    Beilagengewicht maximal 50 g
    Übrige Angaben gemäss Frutiger Anzeiger
  • Ausgabe Dienstag: Beilagen nur im Frutiger Anzeiger möglich (beinhaltet den Frutigländer)

Rabattvereinbarungen

Umsatzabschlüsse und Wiederholungsrabatte gelten für ein Kalenderjahr (bzw 365 Tage) und eine Firma. Sie sind nicht kumulierbar.
Die Laufzeit beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion.

Umsatzabschlüsse: Die Rabatthöhe wird aufgrund des erzielten Jahresumsatzes berechnet.

Wiederholungsrabatte: gelten bei gleichzeitiger Buchung eines Inserates mit mehreren Erscheinungsdaten (Sujetwechsel nur möglich bei identischer Grösse und Volldruckvorlagen).

Bei Sistierung von Inseraten hat der Inserent nur Anrecht auf den Rabatt, der dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht.

Redaktionelle Beiträge

Die Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen ist im Frutiger Anzeiger nur mit Einschränkungen gestattet.

Ein redaktioneller Beitrag im Frutigländer kann bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.

Sistierung / Stornierung  

Sistierung oder Stornierung eines Inserates muss schriftlich erfolgen. Ist ein Inserat erstellt, aber nicht veröffentlicht, verrechnen wir für den Arbeitsaufwand 60% des Inseratpreises, mindestens Fr. 50.-.

Spezialplatzierungen

 

Folgende Möglichkeiten bieten wir an (Verfügbarkeit bitte anfragen)

  • Frutiger Anzeiger auf der 1. Seite (2-spaltig oder 10-spaltig als Fussstreifen)
  • Belegung aller amtlichen Anzeiger im Berner Oberland auf Seite 1 (2-spaltig, 10-spaltig als Fussstreifen
  • Kopfstreifen, Reklamefeld auf der Titelseite des Frutigländers

Tarifänderungen

Tarifänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Vorauszahlung

Wir behalten uns jederzeit vor, von einem Inserenten eine Vorauszahlung zu verlangen.

Zahlungskonditionen

30 Tage netto

ZEWO

Organisationen mit dem Zewo-Gütesiegel erhalten auf alle Inserate, die grösser sind als ¼ Zeitungsseite (mind 1100 mm) einen Wohltätigkeitsrabatt von 50% (mm-Tarife). Auf diese Preise werden keine weiteren Rabatte gewährt. Ebenfalls werden auf Fixpreisinserate keine zusätzlichen Rabatte gewährt.

Zurückweisen von Inseraten und Beilagen

Wir behalten uns das Recht vor, Inserate oder Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Als Massstab gelten zum Beispiel: Inhalt, Absender, technischen Form.

Aktualisiert: 1.11.2018  

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