Mit der Teilrevision der Postverordnung will der Bundesrat der Post mit einer Reihe von Massnahmen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum verschaffen. Es soll dazu auf die Zustellung in ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebietes künftig verzichtet werden. ...
Mit der Teilrevision der Postverordnung will der Bundesrat der Post mit einer Reihe von Massnahmen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum verschaffen. Es soll dazu auf die Zustellung in ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebietes künftig verzichtet werden. Diese Massnahme lehnen die Planungsregionen Kandertal und die Bergregion Obersimmental-Saanenland entschieden ab, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt geben. «Vom Abbau betroffen wären vor allem Streusiedlungsgebiete wie die unseren. Ein Verzicht auf die Zustellung an diese Haushalte widerspricht dem Grundsatz der Grundversorgung.»
Diese Ungleichbehandlung aufgrund des Wohnorts laufe zudem dem regionalpolitischen Leitsatz der dezentralen Besiedlung entgegen. Auch die Reduktion der Laufzeitvorgaben bei den abonnierten Zeitungen lehnen die beiden Regionen ab, weil durch die spätere Zustellung die Regionalzeitungen weiter an Attraktivität verlieren würden. Die Modernisierung und Erweiterung der Grundversorgung mit neuen digitalen Angeboten werde hingegen begrüsst, wie es weiter heisst.
HSF / PLANUNGSREGION KANDERTAL