Schlankes Verfahren für Photovoltaik-Grossanlagen
26.05.2023 PolitikDer Bund hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, in den Bergen erneuerbare Energiequellen zu fördern und damit insbesondere die Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Der Berner Regierungsrat will diese Solaroffensive rasch umsetzen, wie er in einer Mitteilung ...
Der Bund hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, in den Bergen erneuerbare Energiequellen zu fördern und damit insbesondere die Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Der Berner Regierungsrat will diese Solaroffensive rasch umsetzen, wie er in einer Mitteilung schreibt.
Mit einer dringlichen Einführungsverordnung wurde bestimmt, dass die Regierungsstatthalterämter für die Bewilligung von PV-Grossanlagen zuständig sind. Zudem werden die Verfahren für prioritär erklärt. Die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz entfällt. Gegen die Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen kann direkt beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
Der Kanton Bern ist daran interessiert, dass ihm Projekte vorgelegt werden, die eine Chance auf rasche Bewilligung haben. Dazu muss unter anderem geklärt werden, ob der Standort in Bezug auf Naturgefahren und Schutzgebiete unproblematisch und ob die Anbindung ans Stromnetz möglich ist. Die Netzkapazitäten sind begrenzt, weshalb räumlicher Optimierungsbedarf besteht. Dazu ist eine Absprache mit den Netzbetreibern im Berner Oberland, den Projektanden und den Schutzorganisationen im Rahmen eines runden Tisches notwendig. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat mit den entsprechenden Arbeiten begonnen und will sie vor der Sommerpause abschliessen. Die AntragstellerInnen können sich vom Amt für Umwelt und Energie und anderen kantonalen Fachstellen beraten lassen. Zudem erarbeiten die zuständigen Stellen derzeit ein Merkblatt. Dieses zeigt auf, wie die verschiedenen Bewilligungsverfahren aufeinander abgestimmt werden und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Eine PV-Grossanlage kann letztlich nur realisiert werden, wenn sowohl die Bewilligung durch die kantonale Behörde als auch die Genehmigung für die Zuleitung durch die Bundesbehörde erteilt wird.
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Hintergrund
Mit der im September 2022 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes hat der Bund die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert. Er fördert diese mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Davon profitieren nur Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 Elektrizität ins Stromnetz einspeisen und nur bis diese neuen PV-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von max. 2 TWh liefern.
Zuständig für die Bewilligung solcher Anlagen, die in den Bergen realisiert werden könnten, sind die Kantone.
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