Die Gemeinde Spiez hat in den vergangenen Jahren immer wieder darum gerungen, einerseits die Spiezer Bucht für publikumswirksame Veranstaltungen zu nutzen, andererseits den Einwohnern inklusive des Auf- und Abbaus nicht zu viel abzuverlangen. Nun hat die Politik zusammen mit den ...
Die Gemeinde Spiez hat in den vergangenen Jahren immer wieder darum gerungen, einerseits die Spiezer Bucht für publikumswirksame Veranstaltungen zu nutzen, andererseits den Einwohnern inklusive des Auf- und Abbaus nicht zu viel abzuverlangen. Nun hat die Politik zusammen mit den Beteiligten im Grossen Gemeinderat am 8. September eine Lösung gefunden.
Vorgeschichte
Bereits seit 2018 war das Veranstaltungsniveau in der Bucht sehr hoch und mit insgesamt 20 Anlässen auf dem Niveau von 2024. Im Coronajahr 2020 sank dann die Veranstaltungszahl aus bekannten Gründen auf Null. Seither stieg die Häu!gkeit von Grossanlässen wieder auf das Niveau von 2018, erreicht aber im laufenden Jahr die hohe Zahl von 23 Anlässen.
Seit langem war eine Bürgerinitiative (Verein Pro Bucht) auf der einen Seite und die Spiez Marketing AG auf der anderen Seite damit befasst, für ihre Zielvorstellungen und den politischen Rahmen dafür eine Lösung zu !nden, mit der man leben kann.
Aus diesen Gründen zog der Gemeinderat eine punktuelle Teilrevision des Spiezer Veranstaltungsreglements in Betracht. Die Anzahl der Buchtanlässe sollte nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Ruhebedürfnisses für die Anwohnerinnen und Anwohner erhöht werden.
Gefundene Lösung: «Zeitfenster»
Der Gemeinderat von Spiez hat nun beschlossen, dass Artikel 5 des Spiezer Veranstaltungsreglements wie folgt teilrevidiert werden soll: Anlässe mit Lautsprecheranlagen oder Anlässe, die nach der Beurteilung der Arbeitsgruppe Anlässe von ihrem Ausmass her die öffentliche Ruhe erheblich beeinträchtigen, sind kontingentiert und werden abschliessend vom Gemeinderat vergeben. a) zehn Anlässe bis maximal 20.00 Uhr (Musik bis 20.00 Uhr) b) drei Anlässe bis maximal 23.00 Uhr (Musik bis 22.00 Uhr). Dies ist gegenüber bisher eine neue Kategorie. c) drei Anlässe bis maximal 00.30 Uhr (Musik bis 24.00 Uhr; bis anhin vier Anlässe) d) vier Anlässe bis maximal 3.30 Uhr (Musik bis 2.30 Uhr; bis anhin drei Anlässe).
Ein Anlass im Sinne dieses Artikels gilt für einen Tag. Eine Veranstaltung kann mehrere Tage des Kontingents in Anspruch nehmen. Von der Anzahl der begrenzten Anlässe sind die Bundesfeier und ein traditionelles Zirkusgastspiel ausgenommen.
Der Gemeinderat kann für Spiez bedeutende Anlässe zusätzlich bewilligen, sofern auch solche Gesuche den ordentlichen Weg (Eingabe beim Büro für Veranstaltungen, Vorbesprechung durch die Arbeitsgruppe Anlässe) durchlaufen haben.
MARTIN NATTERER