Strafbefehle im Blausee-Verfahren
27.09.2024 Kandergrund, Blausee, MitholzJUSTIZ Seit Mitte 2020 ziehen sich die Strafverfahren rund um tote Fische im Blausee und illegal in Mitholz abgelagerte Schadstoffe hin. Zwei juristische Entscheide wurden kürzlich gefällt.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Das Verfahren gegen die Chauffeure, die ...
JUSTIZ Seit Mitte 2020 ziehen sich die Strafverfahren rund um tote Fische im Blausee und illegal in Mitholz abgelagerte Schadstoffe hin. Zwei juristische Entscheide wurden kürzlich gefällt.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Das Verfahren gegen die Chauffeure, die kontaminertes Material im Steinbruch in Mitholz angeliefert hatten, sei mit einer Ausnahme eingestellt worden, hiess es kürzlich in verschiedenen Medienberichten. Der Schadstoffgehalt der einzelnen Anlieferungen habe nicht mehr eruiert werden können. Damit sind zwar die vermuteten Vergehen gegen die Umweltschutzgesetze für die Chauffeure vom Tisch. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt und Informationsbeauftragte der Berner Staatsanwaltschaft, Christof Scheurer, präzisiert auf Nachfrage allerdings, dass «entgegen der Medienberichtserstattung die Verfahren gegen die Chauffeure nicht eingestellt wurden». Die Beschuldigten seien wegen Urkundenfälschung mittels Strafbefehl verurteilt wurden. «Die entsprechenden Verfahren sind jedoch nach wie vor hängig, weswegen die Unschuldsvermutung gilt.» Die Staatanwaltschaft hatte unter anderem gegen 13 Lastwagenfahrer der Berner Transportfirma TGC ermittelt.
Beschwerdeführer unterliegen
Losgetreten hatte die Verfahren Stefan Linder, Präsident der Blausee AG. Er hatte im Juli 2020 wegen Verstosses gegen das Umweltschutzgesetz Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die Firma ist überzeugt, dass Pressschlämme aus dem Kanton Zürich den Tod Tausender Fische im Blausee mitverursacht haben und diese Schlämme illegal auf dem Steinbruchgelände deponiert wurden. In der Folge reichten auch die Betreiber des Steinbruchs SHB, die BLS sowie die Zürcher Baufirma Kibag Anzeige wegen Urkundenfälschung ein.
Die Blauseebesitzer wehrten sich beim Obergericht aber gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft, den ganzen Verfahrenskomplex in vier Teilverfahren aufzuteilen – und unterlagen. Die Beschwerdeführer zogen das Urteil ans Bundesgericht in Lausanne weiter. Dort sahen die Richter keinen Grund, die Sache anders zu beurteilen als die Berner Vorinstanz. Das Bundesgericht hat die Beschwerde am 24. Juni abgewiesen. Die Verfahren werden somit einzeln weitergeführt.
Die im Bundesgerichtsentscheid genannten und nach wie vor bei der Staatsanwaltschaft hängigen Sachverhaltskomplexe betreffen Vorgänge im Zusammenhang mit der SHB, der ARGE Marti LBST (die den Lötschberg-Scheiteltunnel saniert), der TGC und der BLS. «Zudem ist ein Sachverhaltskomplex hängig, welcher die Rolle des Bundesamtes für Umwelt BAFU betrifft», ergänzt die Berner Staatsanwaltschaft die Liste offener Verfahren.