Strafverfahren gegen Blausee-Besitzer – BLS ist aus dem Schneider
19.09.2025 JustizAm kommenden 8. und 9. Oktober haben sich Blausee-Mitbesitzer Stefan Linder und sein Sohn vor dem Regionalgericht Thun zu verantworten. Sie wehren sich gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Nötigung. Ein Verfahren gegen die BLS wegen Gewässerverschmutzung wurde durch ...
Am kommenden 8. und 9. Oktober haben sich Blausee-Mitbesitzer Stefan Linder und sein Sohn vor dem Regionalgericht Thun zu verantworten. Sie wehren sich gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Nötigung. Ein Verfahren gegen die BLS wegen Gewässerverschmutzung wurde durch die regionale Staatsanwaltschaft Oberland inzwischen eingestellt.
Im bevorstehenden Strafverfahren stehen sich Anfang Oktober die SHB Steinbruch und Hartschotterwerk Blausee-Mitholz AG als Strafklägerin sowie die Beschuldigten Stefan Linder und sein Sohn gegenüber. Zur Hauptverhandlung kommt es, weil die Beklagten Einspruch erhoben haben gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs sowie Nötigung waren vor allem gegen den Vater hohe Geldstrafen ausgesprochen worden.
Blausee-Mitbesitzer Linder hatte laut Strafbefehl im Sommer 2020, als die Untersuchungen wegen des Fischsterbens schleppend verliefen und keine Fortschritte zeigten, das Zepter selbst in die Hand genommen und zwischen Juni und November auf dem Gelände der Steinbruchbetreiberin Abklärungen vorgenommen. Er vermutete, dass seine Fische wegen illegal abgelagertem Schotter, kontaminierten Bahnschwellen und Giftschlamm aus dem Lötschberg-Scheiteltunnel im Blausee verendeten.
Den Hausfriedensbruch bestreitet Linder und behauptet, dass weder er noch sein Sohn den Steinbruch betreten hätten. Die Fotos seien von einem benachbarten Grundstück aus sowie mittels einer Drohne gemacht worden. Mit den Drohnenflügen habe er weder eidgenössische noch kantonale Vorschriften verletzt. Bis zum Vorliegen rechtskräftiger Urteile gilt für die Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen BLS eingestellt
Aufatmen kann das Bahnunternehmen BLS. Die Staatsanwaltschaft Region Oberland hat das Verfahren gegen einen verantwortlichen Mitarbeiter nach fünf Jahren eingestellt. Dies hatte am vergangenen Wochenende der «Sonntagsblick» berichtet. Die Untersuchung habe «kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten eines BLS-Mitarbeiters» zutage gefördert, heisst es in dem Entscheid. Es gebe auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die BLS Abfälle falsch deklariert habe.
Der involvierte BLS-Bereichsleiter hatte selbst darauf hingewiesen, dass auf dem Areal des Steinbruch- und Hartschotterwerks stark verschmutzter Gleisaushub umgeschlagen und tolerierbar verschmutzter Gleisaushub aufbereitet worden sei. Dass die SHB nicht über die nötigen Bewilligungen verfüge, habe er weder gewusst, noch hätte er dies wissen können, schreibt die Staatsanwaltschaft. Und weil solche allfälligen Gesetzesübertretungen bereits 2008 begonnen hätten, seien sie teils bereits lange vor Bekanntwerden verjährt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde dagegen ist jedoch unwahrscheinlich. Da die Blausee-Besitzer nicht Partei in diesem Verfahren sind, können sie die Verfügung der Staatsanwaltschaft auch nicht anfechten.
Weitere Verfahren hängig
In den Gerichtsverfahren rund um den Blausee geht es um Umweltfragen im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten im Steinbruch Mitholz oberhalb des Blausees und mutmasslichen Schadstoffeinträgen, die zu mehreren Fischsterben führten.
Die Blausee AG, Betreiberin einer Forellenzucht und eines Gastbetriebs, hatte gegen die Plangenehmigung der Sanierungsarbeiten Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte ihre Beschwerde ab, da die Blausee AG als nicht direkt betroffen angesehen wurde und kein ausreichendes Rechtsschutzinteresse bestand. Die Blausee AG reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, das die Sache derzeit prüft.
Trotz massiver öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit führten die Vorwürfe nicht zu Verurteilungen. Noch nicht entschieden wurde über zivilrechtliche Forderungen gegen die BLS und die Steinbruch und Hartschotterwerk Blausee-Mitholz AG.
PETER SCHIBLI