Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung

  24.10.2025 Politik

Mit der Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung schafft der Kanton Bern neue Grundlagen für eine breitere ambulante Versorgung und stärkt gezielt Fachrichtungen mit Ärztemangel.

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung genehmigt. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung im Kanton Bern verbessert werden.

Neu sind die Abgeltungen des Kantons für ambulante Spitalversorgungsleistungen nicht mehr ausschliesslich auf psychiatrische Leistungen beschränkt. Künftig können auch weitere ambulante Leistungen abgegolten werden, insbesondere solche von Kinderkliniken. Zudem erhöht der Regierungsrat die Abgeltungen für Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung. Unterstützt werden vor allem Fachrichtungen, in denen eine Unterversorgung besteht.

Der Grosse Rat hatte die dafür nötigen Zusatzkredite bereits in der Sommersession 2025 gutgeheissen: 34,8 Mio. Franken für 2025 sowie je 36,5 Mio. Franken für 2026 und 2027.

RED


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