Teilweiser Schuldspruch gegen Blausee-Besitzer
09.10.2025 JustizDas Regionalgericht Oberland hat am Donnerstag Blausee-Miteigentümer Stefan Linder (57) wegen Hausfriedensbruch in drei Fällen, wegen mehrfacher Verletzung der des Privat- und Geheimbereichs der Steinbruch + Hartschotterwerk Blausee-Mitholz AG (SHB) und wegen Nötigung einer Lastwagenfahrerin zu einer bedingten Geldstrafe von 91 500 Franken und zu einer Verbindungsbusse von 22 800 Franken verurteilt.
PETER SCHIBLI
In einem Punkt des Hausfriedensbruchs wurde er freigesprochen. Linders Sohn wurde in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs zu einer geringen Busse verurteilt. Vater und Sohn müssen der SHB eine Parteikostenentschädigung zahlen und anteilsmässig die Verfahrenskosten übernehmen.
Der Blausee-Unternehmer hatte im Jahr 2020 nach mehreren Fischsterben im See und in der Fischzucht im nahen Steinbruch nach Beweisen für giftige Materialien gesucht, die dort nachts abgeladen worden waren und via Grundwasser in den See geflossen sein könnten.
Linder hatte an drei Standorten auf dem Areal der SHB eine Kamera platziert und Drohnenflüge durchgeführt. Die Lastwagenfahrerin drängte er zur Kooperation mit der Polizei. Sein Sohn hatte ihn bei der Operation in mindestens einem Fall nachweislich begleitet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einem endgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der ausführliche Bericht folgt am Dienstag im «Frutigländer».