Konferenz der GemeindepräsidentInnen von Ferienorten im Berggebiet lehnt die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und damit die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung geschlossen ab. Der Systemwechsel hätte für die Tourismusgemeinden im Berggebiet ...
Konferenz der GemeindepräsidentInnen von Ferienorten im Berggebiet lehnt die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und damit die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung geschlossen ab. Der Systemwechsel hätte für die Tourismusgemeinden im Berggebiet erhebliche Steuerausfälle und weitere Nachteile zur Folge.
Die Konferenz der GemeindepräsidentInnen von Ferienorten im Berggebiet hat sich im Juni 2025 getroffen und einstimmig die NEIN-Parole für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 beschlossen.
Bei der Abstimmung geht es um die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und damit gekoppelt die Abschaffung des Eigenmietwertes.
Für die Tourismusgemeinden wäre die Abschaffung des Eigenmietwerts mit erheblichen Steuerausfällen verbunden. Im Kanton Graubünden werden die Einnahmeausfälle für die Gemeinden auf rund 30 Mio. Fr. und im Kanton Wallis auf rund 22 Mio, Fr. geschätzt.
Zu den direkten Steuerausfällen kommen noch rückläufige Aufträge für das Baugewerbe, weil der Anreiz zur Renovation von Gebäuden wegfällt. Die Steuerausfälle können zudem nur schwerlich mit der geplanten Objektsteuer kompensiert werden.
Die neue Objektseuer müsste zudem noch auf kantonaler und auch auf kommunaler Ebene eingeführt werden. Dies könnte unnötige Unstimmigkeiten zwischen Einheimischen und Zweitwohnungsbesitzenden auslösen.
Für die Mitglieder der Konferenz überwiegen damit die Nachteile eindeutig, weshalb die Konferenz die Vorlage ablehnt.
Tourismusgemeinden
Die Konferenz der Gemeindepräsidenten/innen von Ferienorten im Berggebiet umfasst 45 Tourismusgemeinden im Berggebiet. Präsidiert wird die Konferenz von René Müller, Gemeindepräsident von Lenk.
RED / KONFERENZ DER GEMEINDEPRÄSIDENTINNEN VON
FERIENORTEN IM GERGGEBIET