Am Samstag unternahm der Verein Alpwirtschaft Bern eine Exkursion ins Justistal. Matthias Grossmann vom Inforama Berner Oberland referierte zum Thema Gewässerschutz und die beiden Sigriswiler Christian Kämpf und Christian Kropf brachten den 70 Teilnehmern die Gegend ...
Am Samstag unternahm der Verein Alpwirtschaft Bern eine Exkursion ins Justistal. Matthias Grossmann vom Inforama Berner Oberland referierte zum Thema Gewässerschutz und die beiden Sigriswiler Christian Kämpf und Christian Kropf brachten den 70 Teilnehmern die Gegend näher.
MICHAEL SCHINNERLING
«Steit de d Sunne guldig übrem Tal / dank derfür u sing u jutz es mal / freu di dra, vergiss di Chlag / u dänk es sig e gschänkte Tag.»
So heisst es in einem Lied von Adolf Stähli. Diese Zeilen kamen dem Oberhofner Komponist und Dirigenten möglicherweise bei einer Reise ins Justistal in den Sinn. Hier holte er sich zum Teil die Inspiration für seine Stücke. Inspiration und Information gab es auch für die 70 angereisten Mitglieder des Vereins Alpwirtschaft Bern. Beim ersten Halt an der Grillstelle Grön erzählten Christian Kropf und Christian Kämpf viel Wissenswertes über das Tal – zum Beispiel zur Herkunft des Namens und zur dortigen Wasserversorgung.
Auf den Zugang kommt es an
Beim Kleinen Mittelberg informierte Matthias Grossmann vom Inforama Berner Oberland über den Gewässerschutz und andere Regelungen. «Für Landwirtschaftsbetriebe gelten dieselben Vorschriften für Anschlüsse an die Kanalisation / ARA wie für andere Liegenschaften im ländlichen Raum. Unter gewissen Voraussetzungen können sie jedoch eine Sonderregelung beanspruchen und Abwasser mit Gülle verwerten», war von Grossmann zu erfahren. «Wenn Kälberiglus maximal zwei Monate genutzt werden und ein permanenter Zugang auf die Weide vorhanden ist, gelten die gleichen Anforderungen wie an übrige Laufhöfe.» Bei rundum erschlossenen Alpgebäuden (Gebäude mit befahrbarem Zugang) werde kontrolliert, ob die stationären Fress- / Tränkestellen befestigt sind. «Haben die Gebäude keinen befahrbaren Zugang, müssen die Fress- / Tränkestellen nicht befestigt werden, es dürfen aber keine grossflächigen, vegetationsfreien oder morastigen Flächen sowie keine übermässige Anhäufung von Exkrementen auftreten», erklärte Grossmann.
Nach den vielen Informationen gingen die Exkursionsteilnehmer zum Mittagessen über.