JUSTIZ Ein Autofahrer, der wegen einer massiven Geschwindigkeitsübertretung in Kandergrund einen Strafbefehl erhalten hatte, wehrte sich am Dienstag vor Gericht dagegen. Seine Begründung: Das Radargerät habe auf privatem Grund gestanden, was nicht zulässig ...
JUSTIZ Ein Autofahrer, der wegen einer massiven Geschwindigkeitsübertretung in Kandergrund einen Strafbefehl erhalten hatte, wehrte sich am Dienstag vor Gericht dagegen. Seine Begründung: Das Radargerät habe auf privatem Grund gestanden, was nicht zulässig sei.
PETER SCHIBLI
Ende Juli 2023 war ein Autofahrer in Fürten (Kandergrund) auf der Höhe des Restaurants Felsenburg geblitzt worden. Statt wie vorgeschrieben mit 60 Stundenkilometern war er mit 93 km / h Richtung Frutigen unterwegs. Im Strafbefehl stellte die Behörde eine Geschwindigkeitsüberschreitung (nach Abzug der Toleranz) von 28 km / h fest und bestrafte den Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 1100 Franken (Probezeit 4 Jahre), einer unbedingten Verbindungsbusse von 600 Franken sowie zu Gebühren in der Höhe von 500 Franken. Der Autofahrer erhob gegen den Strafbefehl Einsprache und argumentierte, das Radargerät habe sich auf einem privaten Garagenvorplatz befunden. Ausserdem sei er «nach optischer Erscheinung» ausserorts gefahren, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km / h gelte. Er sei deshalb freizusprechen.
Nach Anhörung zu Person und Sache erteilte der Richter dem ortsunkundigen Autofahrer eine Lektion in Sachen Signalisation und Strassenverkehrsgesetz (SVG): Rechtlich gesehen sei die Geschwindigkeit im ganzen Kandertal zwischen Frutigen und Kandersteg auf maximal 60 km / h beschränkt. Dies sei auch überall klar signalisiert, da sich die Kantonsstrasse über weite Strecken ausserhalb von Siedlungen dahinziehe. Ausserdem sei die Kantonspolizei befugt, ihre mobilen Radargeräte auch auf privatem Grund aufzustellen, sogar ohne die jeweiligen Grundeigentümer zu fragen, erklärte der Gerichtspräsident dem verdutzten Beschuldigten.
Auf die Frage, ob er seine Einsprache gegen den Strafbefehl zurückziehe, meinte der Mann: «Offenbar hat es keinen Sinn, daran festzuhalten.» Mit seiner Unterschrift akzeptierte der Autofahrer die von der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland ausgesprochene Geldstrafe, die Busse und die Gebühr. Grosszügigerweise erliess der Gerichtspräsident dem geläuterten Beschuldigten zusätzliche Gerichtskosten, worauf dieser den Saal nach einer Stunde Verhandlung um eine Erfahrung reicher verliess.