Im Corona-Winter 2020 / 2021 verhängte die Einwohnergemeinde Adelboden zwischenzeiltlich eine Maskenpflicht auf der Dorfstrasse mit dem Ziel, die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen. Mehrere Bürger stiessen sich an dieser Massnahme, beim Regierungsstatthalteramt gingen ...
Im Corona-Winter 2020 / 2021 verhängte die Einwohnergemeinde Adelboden zwischenzeiltlich eine Maskenpflicht auf der Dorfstrasse mit dem Ziel, die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen. Mehrere Bürger stiessen sich an dieser Massnahme, beim Regierungsstatthalteramt gingen daraufhin zwei-Beschwerden ein. In ihren Begründungen argumentierten die Beschwerdeführer unter anderem damit, eine Maskenpflicht verstosse gegen die Bundesverfassung und gegen die Menschenrechte und sei nicht verhältnismässig. Auch wurde angeführt, das Masketragen beeinträchtige die Sicht und könne so zu einer Gefährdung der Fussgänger führen.
Das Regierungsstatthalteramt wies die Beschwerde im Februar 2021 ab, woraufhin einer der Beschwerdeführer das Urteil ans kantonale Verwaltungsgericht weiterzog. Dort wurde jüngst entschieden – und zwar im Sinne von Regierungsstatthalteramt und Gemeinde. Auch das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, der Beschwerdeführer muss einen Pauschalbetrag von 2000 Franken berappen – sofern er den Fall nicht noch weiterzieht. Denn theoretisch kann er den Entscheid auch noch vom Bundesgericht behandeln lassen. Bei einer weiteren Niederlage dürften sich die Kosten für den Beschwerdeführer aber verfielfachen.
JULIAN ZAHND