Weiterer Schritt für die Morgeten-Solaranlage
14.10.2025 PolitikDie Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die gemeinsame Beschwerde mehrere Organisationen gegen die geplante grosse Photovoltaikanlage der Morgeten Solar AG am Südhang der Bürgle abgewiesen. Damit wird die erteilte Baubewilligung bestätigt.
...Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die gemeinsame Beschwerde mehrere Organisationen gegen die geplante grosse Photovoltaikanlage der Morgeten Solar AG am Südhang der Bürgle abgewiesen. Damit wird die erteilte Baubewilligung bestätigt.
MARTIN NATTERER
Die Morgeten Solar AG will am Südhang der Bürgle, einem Gipfel der Gantrischkette auf dem Gebiet der Gemeinde Oberwil, eine Photovoltaikanlage mit einer Fläche von rund 7,5 Hektaren realisieren. Die Alp Morgeten liegt im Grenzgebiet zwischen dem Simmental und dem Schwarzenburger Land auf rund 1650 m ü. M. Das sogenannte Senntum Mitlist Morgeten ist eines von vier Sennten der Alpkorporation Morgeten mit einer Weidefläche von etwa 80 Hektar. Sie liegen am Südhang der Stockhornkette im Simmental.
Gegen die von der Regierungsstatthalterin von Frutigen-Niedersimmental erteilte Baubewilligung für die alpine Photovoltaikanlage hatten die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Schweizer Alpen-Club SAC und der Verein Mountain Wilderness Schweiz Beschwerde eingelegt. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat die Beschwerde geprüft. Sie bestätigte letzte Woche nun die erteilte Baubewilligung.
Als umweltverträglich eingestuft
Die BVD kommt zum Schluss, dass die Regierungsstatthalterin gestützt auf die eingeholten, positiv lautenden Amtsund Fachberichte die PV-Anlage zu Recht als umweltverträglich beurteilt hat. Die Einsehbarkeit der PV-Anlage sei wegen ihrer Lage in einer abgeschirmten Landschaftskammer sehr gering. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter oder schützenswerter Tiere liegen vor. Damit einhergehend hat die Morgeten Solar AG Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen umzusetzen. Die Regierungsstatthalterin habe das Baubewilligungsverfahren genügend mit dem Plangenehmigungsverfahren des Bundes für die Anschlussleitungen und die Transformatoren koordiniert. So darf der Bauentscheid erst umgesetzt werden, wenn die erforderlichen Plangenehmigungen des Bundes rechtskräftig sind.
Auch die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden erwiesen sich aus Sicht des Kantons als unbegründet. So durften im Baubewilligungsverfahren nebst der Photovoltaikanlage gleichzeitig auch landwirtschaftliche Bauvorhaben mitbewilligt werden. Ausserdem werden die von Artikel 71a des Energiegesetzes verlangte jährliche Stromproduktion und die Stromproduktion im Winterhalbjahr gemäss einer Ertragssimulation, die von der zuständigen Fachstelle überprüft wurde, erreicht.
Überzeugter Initiant mit historischem Bewusstsein
Christian Hauerter, der Initiant des Solarprojekt, schrieb dazu auf seiner Website bereits im Jahr 2024: «Anstatt bestehende Energieprobleme und Angst populistisch zu bewirtschaften, sind realisierbare Lösungen gefragt.» Der auch historisch bewanderte und international aktive Betreiber der Alp Morgeten knüpft damit in einem weiteren Sinn an tatsächlich uralte Traditionen seiner Heimat an, die ursprünglich im Grenzgebiet zu den im frühen Mittelalter noch romanisch sprechenden ersten Einwohnern des Gantrischgebiets gelegen ist – «Morge» heisst im romanischen Patois «Grenze».
Solche Alpkorporationen wie diejenige der Alp Morgeten entstanden ab dem achten Jahrhundert aus dem alemannischen Landrecht. Die Alp wurde schon in der Spätsteinzeit genutzt und zu keltischer Zeit bewirtschaftet, was auch den keltisch-romanischen Namen erklärt. Die Alp hat Tradition, steht in ihrer langen Geschichte aber auch für Erneuerung. Das älteste datierte Gebäude stammte aus dem Jahr 1468, die älteste schriftliche Quelle ist eine Abschrift aus einem «Seybuch» von 1577. Die Herstellung von Käse ist bis heute das Kerngeschäft auf dieser Alp. Aber mit der absehbaren Inbetriebnahme des nun genehmigten Solarkraftwerks könnte sich das nun – zumindest, wenn man in Schweizer Franken rechnet – ändern.
Was ist in Adelboden anders?
Auf den ersten Blick kann man sich fragen, warum nun in Adelboden, wo ja ein grob vergleichbares Solarprojekt geplant war, eine solche Genehmigung nicht erteilt worden ist. Doch da scheint die Faktenlage eine völlig andere zu sein. Die geplante Solaranlage sollte oberhalb Adelbodens am Schwandfäl entstehen – im Kanton Bern einer der besten Standorte für ein alpines Sonnenkraftwerk dieser Grösse. Ende 2023 hatte die Adelbodener Stimmbevölkerung dem Bau einer alpinen Solaranlage zugestimmt. Obwohl die Baugesuchs-Unterlagen grösstenteils vorlagen, konnte das Baugesuch jedoch damals nicht eingereicht werden: Zwischen den Initiantinnen und der Grundeigentümerin konnte keine finale Einigung erreicht werden und es lag kein unterzeichneter Baurechtsvertrag vor. Unter den «regulatorischen Unsicherheiten» sei, so teilte Ende 2024 das lokale Licht- und Wasserwerk mit, auch die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt. Angesichts dieser Herausforderungen hatten sich die Initiantinnen Licht- und Wasserwerk Adelboden AG (LWA) und BKW dazu entschlossen, das Projekt vorerst pausieren zu lassen. «Sobald die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen stimmen, soll die Umsetzung wieder in Angriff genommen werden, der Standort jedoch bleibt offen», heisst es auf der LWA-Website dazu.