Rund anderthalb Jahre nach dem Dorfbrand von 1827 kaufte die Regierung vier benachbarte Brandplätze; dort sollte das neue Amthaus zu stehen kommen. Einer der Verkäufer war Abraham Künzi, der bis 1866 lebte und Glaser und Schreiner war. Zusammen mit seinen zwei Schwestern ...
Rund anderthalb Jahre nach dem Dorfbrand von 1827 kaufte die Regierung vier benachbarte Brandplätze; dort sollte das neue Amthaus zu stehen kommen. Einer der Verkäufer war Abraham Künzi, der bis 1866 lebte und Glaser und Schreiner war. Zusammen mit seinen zwei Schwestern besass er ein kleines Grundstück, wofür sie 75 Kronen oder 187.50 Franken bekamen. Auf dem Grundstück lastete eine Schuld von 60 Kronen zugunsten von Ratsherr Johannes Schneider (1770–1837), herrührend vom verbrannten Haus. Künzi bekam deshalb auf dem Oberamt (Tellenburg) nur 15 Kronen ausbezahlt; der grosse Rest wurde zurückbehalten für den Gläubiger Schneider. Sieben Jahre lang schien alles in Ordnung. Abraham Künzi, der sich im Dorf kein neues Haus mehr hatte leisten können, war nach Wengi gezogen.
Dann plötzlich, Anfang 1836, drängte Johannes Schneider den vermeintlich säumigen Schuldner, nun endlich seine Darlehen samt Zinsen zu bezahlen. Aber Künzi war ein armer Mann; es wäre ihm ganz unmöglich gewesen, das Geld nochmals zu bezahlen. Er wandte sich hilfesuchend an den nunmehrigen Regierungsstatthalter Schärz. Dieser fand bei seinen Akten keine Unterlagen über das Geschäft und wandte sich an Rudolf von Tavel, den früheren Oberamtmann.
Auch dieser konnte nicht helfen und verwies den Regierungsstatthalter an das Baudepartement in Bern. Der dortige Sekretär, W. Schneiter, suchte in der Buchhaltung, in den Akten des ehemaligen Finanzrates und der Baukommission: keine Spur der bezahlten Schuld!
Der Sekretär Schneiter informierte den Regierungsstatthalter, der die schlechte Nachricht dem verzweifelten Abraham Künzi überbrachte. Künzi reiste dann selbst nach Bern (damals natürlich zu Fuss!) und ging zum Sekretär Schneiter aufs Büro.
Dieser schrieb später, dass «Künzi mich mit Thränen bat, mein Möglichstes zu thun, um seinem Dränger zu begegnen; weil er betheuern könne, dass er von H. Schneider auf eine ungerechte Weise um bezahltes Kapital & Zinse noch einmal belangt werde». Schneiter fuhr fort: «Mir blieb nun weiter nichts übrig, als in den Rechnungen, wo eigentlich nur reine Bausachen enthalten seyn sollen, nachzuschlagen und in derjenigen von 1830 fand ich nun die Spur, welche mich auf den anliegenden Kaufbrief leitete; aus welchem Wohldieselben zu entnehmen belieben, dass allerdings Herr Alt-Rathsherr Schneider in seiner Forderung gegen Künzi gänzlich unbegründet seye, weil sein Sohn, H. Friedrich Schneider für die in Frage stehenden 60 Kronen bereits im April 1829 gültig quittiert hat.»
So ging diese Geschichte für den armen Abraham Künzi doch noch gut aus. Sie dürfte ihm und seiner Frau viele schla!ose Nächte bereitet haben.
QUELLE: STAATSARCHIV BERN