Am 26. November letzten Jahres wurden die Sanierung und der Ausbau des Gemeindehauses von den Stimmberechtigten bewilligt. Nun erfolgt am 9. Juni erneut ein Urnengang – für ein angepasstes Projekt.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Frutigen kennt sich mit ...
Am 26. November letzten Jahres wurden die Sanierung und der Ausbau des Gemeindehauses von den Stimmberechtigten bewilligt. Nun erfolgt am 9. Juni erneut ein Urnengang – für ein angepasstes Projekt.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Frutigen kennt sich mit doppelten Abstimmungen aus: Für die Erweiterung des Schulhauses Widi – bewilligt 2019 – wurde 2020 aufgrund einer deutlichen Kostensteigerung ein zweites Mal an die Urne gebeten. Bei der Planung waren ungeahnte Probleme mit den bestehenden sanitären und elektrischen Anlagen aufgetaucht. Da die Kosten der Gemeinde im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt seit der Abstimmung 2019 gestiegen sind, wird darüber jetzt im April ebenfalls nochmals abgestimmt. Und auch der Gemeindehaus-Ausbau kommt nochmals vors Volk, obwohl der Kredit von 2,3 Millionen Franken erst im letzten November bewilligt wurde. Die ersten beiden zusätzlichen Abstimmungen waren mit Mehrkosten begründet. Beim Gemeindehaus ist das nun anders.
Das Dach wird flacher
Beim Ausbau und der Sanierung des Gemeindehauses werden gegenüber dem bewilligten Projekt nun Verbesserungen vorgeschlagen, die erst nach der Abstimmung bei der Detailplanung vom Architekten eingebracht worden seien. Es gehe um Optimierungen, die wesentliche Vorteile bieten würden und deshalb sei der Gemeinderat zum Schluss gekommen, diese Projektänderung vorzulegen, erklärt Gemeindeschreiber Peter Grossen auf Anfrage. Rein optisch sieht das neue Projekt den Verzicht auf die Dachaufbauten vor, die Fassade würde um 60 Zentimeter höher und die Firsthöhe um 90 Zentimeter tiefer ausfallen.
Durch diese Optimierungen könnte unter dem nun flacheren Dach die Geschossfläche bei Bedarf flexibler genutzt werden, wird im Entwurf der Abstimmungsbotschaft argumentiert. Zudem werde die Belichtung verbessert und der ganze Gebäudekörper wirke ohne die Aufbauten klarer und ruhiger. Nötig ist der Umbau unter anderem für die Integration der neuen Regionalen Bauverwaltung. Auf den bewilligten Bruttokredit soll die Änderung keine Auswirkungen haben, dieser bleibe gleich.
Allenfalls Nachkredit für Solarzellen
Die neue, flachere Dachform würde es aber ermöglichen, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Sollte das angepasste Projekt bewilligt werden, beantragt der Gemeindeart als zweites Urnengeschäft einen Zusatzkredit von 50 000 Franken für die Solarpanels.
Im Falle einer Ablehnung der Projektänderungen am 9. Juni gälten unverändert das bereits 2023 gutgeheissene Projekt und der dazugehörige Verpflichtungskredit.