Wohin mit dem Spitzen Stein?
14.11.2023 KanderstegStückchenweise rollt das Material aus dem Rutschgebiet ins Tal. Passiert ein grösserer Abbruch, muss der Geschiebesammler geleert werden. Die Gemeindeversammlung entscheidet nun, wo das gelöste Gestein deponiert werden kann.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
...
Stückchenweise rollt das Material aus dem Rutschgebiet ins Tal. Passiert ein grösserer Abbruch, muss der Geschiebesammler geleert werden. Die Gemeindeversammlung entscheidet nun, wo das gelöste Gestein deponiert werden kann.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
«Die Bewegungsraten der Rutschung Spitzer Stein liegen aktuell grossräumig um 1,5 cm pro Tag. Kleinere spontane Sturz- bzw. Rutschereignisse können jederzeit eintreten. Der Wirkungsraum der erwarteten Sturzereignisse beschränkt sich auf die dauerhafte Sperrzone.» So lautet die jüngste Risikoanalyse der Fachleute. «Im Oeschibach ist mit geschiebereichem Abfluss und Murgängen zu rechnen, insbesondere nach Abbrüchen sowie bei Niederschlägen. (…) Die aktuelle Lage liegt im Rahmen der Beobachtungen der Vorjahre. Bewohntes Gebiet ist nach aktuellem Kenntnisstand weder durch Sturz- noch Murgangereignisse gefährdet.» Die Prognose ist beruhigend, dennoch wird alles vorbereitet, um allfällige Schäden zu minimieren. Sollte also viel Rutschmaterial in Richtung Dorf getragen werden, wird der Geschiebeablagerungsplatz (GAP) mit seinem Murgangnetz beim Schützenhaus aufgefüllt. Dieser muss somit jeweils geleert werden, um seine Funktion erfüllen zu können.
Planungskosten senken
Bisher favorisierten die Schwellenkorporation sowie die Gemeinde eine Ablagerungsvariante im Oeschiwald. Alternativ wäre einzig der teure Transport in den Steinbruch Mitholz infrage gekommen, da die eigenen Ablagerungsmöglichkeiten nur bescheiden sind. Für die Deponierung von 450 000 Kubikmetern Material im Oeschiwald wäre eine Überbauungsordnung notwendig. Die Offerte für diese Planungsarbeit war jedoch gemäss Unterlagen für die Gemeindeversammlung hoch – angesichts der Tatsache, dass die Deponie vielleicht nie in diesem Ausmass genutzt werden müsste.
Der Gemeinderat greift deshalb auf die drei kleinen Standorte Meiggi I, Meiggi II und Eggenschwand zurück, die im Sachplan für unverschmutzten Aushub und nicht verwertbares Geschiebesammlermaterial ausgeschieden sind. Diese sollen von aktuell insgesamt 160 000 Kubikmeter auf 330 000 Kubikmeter Deponievolumen erweitert werden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um verwertbares Material vor Ort aufbereiten zu können.
Für diese Arbeiten beantragt der Gemeinderat einen Kredit von 200 000 Franken. Nicht berücksichtigt sind darin die Kosten für die Erschliessung und Inbetriebnahme der drei Deponiestandorte, was zusätzlich etwa 400 000 Franken ausmachen wird. Die Finanzierung soll über die Spezialfinanzierung Abfall erfolgen, die Gebühren sollen vorderhand nicht steigen.
Fast ausgeglichenes Budget
Werden die Deponieplanungen bewilligt, werden diese im Budget wirksam, das an der Gemeindeversammlung vom Freitag vorgelegt wird. Es sieht im Gesamthaushalt bei einem Ertrag von 8,8 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von 75 800 Franken vor. Die Steuern und Abgaben sollen nicht verändert werden, da aufgrund der Hochrechnung der Steuererträge die Rechnung 2023 besser abschliessen wird als erwartet. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 857 500 Franken, der Selbstfinanzierungsgrad auf 84 Prozent.
Weiter muss das Reglement über die Mehrwertabschöpfung den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Damit entfallen beispielsweise lokale Sonderlösungen wie die Gewährung einer Freifläche von 600 Quadratmetern für Grundeigentümer oder dessen Familienangehörige, welche ein Grundstück zur Eigennutzung überbauen möchten.
Die Bauverwaltung wird ausgelagert
Auf den 1. Januar 2026 soll die Regionale Bauverwaltung in Frutigen für mehrere Gemeinden starten. Der Gemeinderat Kandersteg hat sich entschlossen, dort mitzumachen, da die Suche nach fachkundigem Personal immer schwieriger wird. Die jährlichen Kosten für die rund 470 zusätzlichen Stellenprozente werden insgesamt mit 750 000 Franken angegeben. Der Anteil für Kandersteg würde in der Startphase jährlich rund 80 000 Franken betragen, nach Erhalt der vollen Bewilligungskompetenz rund 90 000 Franken. Da ein unbefristeter Zusammenarbeitsvertrag vorgesehen ist, muss die Ausgabe als (zeitlich unbeschränkte) wiederkehrende Ausgabe beantragt werden und die jährlich anfallende Summe wird mit Faktor Zehn multipliziert. Abgestimmt wird somit über einen Betrag von insgesamt 900 000 Franken, wie die Gemeinde erklärt. Dieser Bruttokredit umfasst einen Sockelbeitrag für die Fixkosten sowie eine Abgeltung nach Aufwand. Die Entscheide zu den Baugesuchen basieren trotz Regionalisierung weiterhin auf den kommunalen Vorgaben und die lokale Behörde behält die Bewilligungskompetenz.
Unter «Verschiedenem» sind weiter diverse Informationen durch die politische Behörde zu aktuellen Geschäften vorgesehen. Zudem wird Barbara Jost als Gemeindepräsidentin verabschiedet.
Info: Gemeindeversammlung Kandersteg, Freitag, 17. November 2023, 20 Uhr, Gemeindesaal