Zwei Freisprüche und ein Schuldspruch
14.03.2025 JustizWegen einer Einbruchserie im Berner Oberland wurde gestern der Haupttäter zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 14 400 Franken verurteilt. Zwei ebenfalls angeklagte Mittäter wurden freigesprochen.
PETER SCHIBLI
Laut Anklageschrift hatte das ...
Wegen einer Einbruchserie im Berner Oberland wurde gestern der Haupttäter zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 14 400 Franken verurteilt. Zwei ebenfalls angeklagte Mittäter wurden freigesprochen.
PETER SCHIBLI
Laut Anklageschrift hatte das Trio in den Jahren 2013 und 2014 zwischen Thun und Interlaken rund ein Dutzend Einbrüche in Geschäfte, Firmen und Restaurants verübt. Der Haupttäter war 2017 wegen sechs Einbrüchen verurteilt worden. Da seine Ex-Frau in der Hauptverhandlung sieben weitere Einbrüche erwähnte und zwei Freunde der Mittäterschaft bezichtigte, legte die Staatsanwaltschaft Oberland eine zweite Anklageschrift vor. Die Hauptverhandlung fand Ende Februar 2025 in Abwesenheit der drei Angklagten statt (der «Frutigländer» berichtete).
Gestern Donnerstag wurde vor dem Regionalgericht Oberland in Thun das Urteil in Anwesenheit des Hauptangeklagten eröffnet. Einleitend bezeichnete die Gerichtspräsidentin das Verfahren als «sehr komplex» und machte klar, dass die Aussagen der Kronzeugin wenig glaubhaft und wegen eines Formfehlers nicht verwertbar seien. Die Polizei hatte die Frau als Zeugin einvernommen, ohne dass diese auf das Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht wurde.
Zudem gestand das Gericht dem Hauptangeklagten einen Strafrabatt zu, da das Verfahren übermässig lang gedauert hatte. Eine Strafreduktion hatte schon die Staatsanwältin beantragt und eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten verlangt. Eine ganze Reihe von Anklagepunkten erwies sich aufgrund der langen Verfahrensdauer als verjährt, weshalb das Gericht in zahlreichen Fällen eine Einstellung beschloss.
Der Schuldspruch wegen fünf Einbrüchen erfolgte aufgrund von objektiven Beweisen (Schuhabdruck, Tatwerkzeug) und nicht aufgrund der Zeugenaussage. Für den Nachweis eines Einbruchs in das Volg-Geschäft in Aeschi reichten die Beweise nicht aus, weshalb dieses Delikt ungesühnt bleibt.
Einen bescheidenen Anteil an den Verfahrenskosten muss laut Gerichtsurteil der Verurteilte tragen, den Rest übernimmt der Kanton Bern. Die Kosten für die amtliche Verteidigung des Trios bezahlt ebenfalls die öffentliche Hand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.