Die Kantonsregierung beantragt dem Grossen Rat, eine Gesetzesanpassung beim Jugendschutz nicht mit Änderungen der Ladenöffnungszeiten zu verknüpfen, sondern in einer separaten Vorlage zu behandeln.
Die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten und nikotinhaltige ...
Die Kantonsregierung beantragt dem Grossen Rat, eine Gesetzesanpassung beim Jugendschutz nicht mit Änderungen der Ladenöffnungszeiten zu verknüpfen, sondern in einer separaten Vorlage zu behandeln.
Die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte ist unbestritten. Das zeigte die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Gesetzesänderung und die Beratungen in der Finanzkommission des Grossen Rats im Januar 2020. Die vom Grossen Rat überwiesene Motion Löffel-Wenger «Jugendschutz auf E-Zigis & CO ausweiten!» verlangt, dass E-Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Bern so rasch wie möglich den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und Raucherwaren. Der Regierungsrat unterstützt diese Forderung und will in der Revision des Handels und Gewerbegesetzes nur den Verkauf von E-Zigaretten regeln.
In der gleichen Vernehmlassung schlug der Regierungsrat neben den neuen Regelungen für E-Zigaretten auch eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende vor (Samstag bis 18 Uhr, vier Sonntagsverkäufe). Diese Vorschläge wurden aber in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen. Deshalb will der Regierungsrat die beiden Geschäfte fortan trennen. Dies im Unterschied zur Finanzkommission des Grossen Rats, welche die Anpassung der Ladenöffnungszeiten wieder in die Revision aufzunehmen möchte.
Durch die Verknüpfung droht Verzögerung
Es ist davon auszugehen, dass gegen die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten das Referendum ergriffen wird. Durch eine allfällige Volksabstimmung würde auch die Umsetzung der breit abgestützten und unbestrittenen Motion Löffel-Wenger erheblich verzögert. Das will der Regierungsrat verhindern.
Sofern der Grosse Rat die Vorlage in der Frühlingssession 2020 beschliesst, könnte die Anpassung des Jugendschutzes bereits am 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Anpassungen der Ladenöffnungszeiten (Motion Haas/Saxer) im Rahmen einer separaten Vorlage rasch umzusetzen. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits angelaufen.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT