GEMEINDERAT Frutigen - Schulraumerweiterung Widi kommt nochmals vors Volk
03.03.2020 Frutigen, PolitikSchulraumerweiterung Widi kommt nochmals vors Volk
Am 19. Mai 2019 hatten die Stimmberechtigten an der Urne für den Anbau und die Sanierung des Altbaus in der Schulanlage Widi einen Kredit von 5,85 Millionen Franken bewilligt. Dieser Kredit wurde gestützt auf ein ...
Schulraumerweiterung Widi kommt nochmals vors Volk
Am 19. Mai 2019 hatten die Stimmberechtigten an der Urne für den Anbau und die Sanierung des Altbaus in der Schulanlage Widi einen Kredit von 5,85 Millionen Franken bewilligt. Dieser Kredit wurde gestützt auf ein Vorprojekt beantragt. Während des laufenden Submissionsverfahrens zeigte sich jedoch, dass einige auf einen späteren Zeitpunkt geplante Sanierungen vorgezogen werden müssen. Dies unter anderem deshalb, weil der Anbau mit dem Altbau verbunden werden soll. Konkret handelt es sich um sanitäre Anlagen, die Sauberwasserzufuhr sowie die elektrischen Installationen im Altbau. Dadurch erhöht sich der ursprüngliche Kredit auf 6,55 Millionen Franken. Das Bauprojekt bleibt grundsätzlich unverändert und entspricht nach wie vor dem berechneten Raumbedarf im Widi. Geplant ist ein viergeschossiger Anbau mit Klassenzimmern und Gruppenräumen auf der Engstligenseite zwischen Turnhalle und Treppenhaus. Im Altbau wird das Dachgeschoss zum Lehrerbereich umgebaut. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Vorlage inklusive die zu erwartenden Mehrkosten von 700 000 Franken noch einmal der Urnengemeinde zu unterbreiten. Bis zum Entscheid am 17. Mai 2020 werden die Arbeiten am Projekt sistiert.
Noch vier weitere Vorlagen am 17. Mai 2020
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Frutigen können am 17. Mai 2020 zu vier weiteren Vorlagen ein Ja oder Nein in die Urne legen:
• Revision Ortsplanung, Teil 2 Landschaft: Damit sollen der «Plan der Schutzgebiete und Schutzobjekte» sowie der «Zonenplan Landschaft mit Richtplaninhalten» aus dem Jahr 1998 abgelöst werden. Gleichzeitig wird das Baureglement bezüglich Schutzbestimmungen aktualisiert. Mit dieser Planung soll die baurechtliche Grundordnung in diesem Bereich an die übergeordneten Richtpläne und das übergeordnete Recht angepasst werden.
• Bauzonenplan- und Baureglementsänderung «Arbeitszone A IV» im «undere Widi»: Heute gilt eine Gebäudehöhe von 12 Metern. Im Zusammenhang mit der geplanten Optimierung und Erweiterung des Werkareals der Bucher Hydraulics AG wurde festgestellt, dass eine Erhöhung um 3 Meter zu einer wesentlich besseren Arealnutzung führen würde und dadurch nicht wertvolles Kulturland überbaut werden müsste. Es wäre möglich, zwei Produktionsebenen sowie eine Büroetage übereinander einzubauen. Um unverhältnismässig hohe Firsthöhen zu vermeiden, sind in der neuen A IV nur Flachdächer mit entsprechend zurückversetzten Attikageschossen möglich.
• ZöN P «Kanderspitz», Bauzonenplan- und Baureglementsänderung: Die Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) P «Kanderspitz» beinhaltet neben der ARA den Gemeindewerkhof, das Entsorgungszentrum der AVAG, die Biogasanlage, die Kadaversammelstelle, das Schlachthaus sowie diverse Schöpfe und entsprechende Verkehrs- und Lagerflächen. Mit der geplanten Änderung würde ein Teil der Parzelle Nr. 3887 mit einer Fläche von 2194 m2 neu der ZöN P zugewiesen und damit die Realisierung eines Werkhofs ermöglicht (siehe separate Vorlage). Die geplanten Präzisierungen im Baureglement werden zudem den zeitgemässen Umbau und die Erweiterung des Entsorgungshofs der AVAG ermöglichen.
• Neubau Gemeindewerkhof im Kanderspitz: Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit folgender Einteilung: UG=Einstellhalle mit Lagerraum und Parkplätzen für Kommunalfahrzeuge der Gemeinde sowie die Fahrzeuge der ZSO NIE-SEN und Technikraum für die Hausinstallationen; EG: Materiallager für den Strassenunterhalt, betriebsinterne, mechanische Werkstatt und Schreinerei, Chemikalien- und Schmierstofflager, Garagen, Sanitäranlagen und Garderoben sowie OG / DG: Büro, Aufenthaltsraum, Lagerraum für den Bereich Tiefbau, Verkehr und Wasserbau sowie Büro, Schulungsraum und Lagerraum für die ZSO NIESEN. Für diese Vorlage wird den Stimmberechtigten ein Verpflichtungskredit zur Investitionsrechnung von 2,7 Millionen Franken beantragt.
Die öffentlichen Beschaffungen geregelt
Die Gemeinde soll und will in den Bereichen betrieblicher Umweltschutz, schonender Umgang mit Ressourcen und präventiver Beitrag an das betriebliche Gesundheitswesen Nachhaltigkeit erzielen und eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten anzustreben. Der Gemeinderat hat die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Verordnung mit Richtlinien beraten, genehmigt und in Kraft gesetzt. Sie bilden Rahmen und Entscheidungshilfen für die Verantwortlichen im Beschaffungswesen der Gemeinde Frutigen.
Im Weiteren hat der Gemeinderat
• eine zwischen der Einwohnergemeinde Frutigen und dem Verein Burgfreunde Tellenburg abgeschlossene Nutzungsordnung genehmigt und in Kraft gesetzt. Darin werden die Einzelheiten der Nutzung des Tellenburgareals geregelt;
• im Zusammenhang mit der Schulraumerweiterung im Widi die Submittentenliste beraten und verabschiedet. Die weitere Bearbeitung wurde bis zum Entscheid über die neue Vorlage sistiert;
• die Ergebnisse der Finanz- und Steuerkommission bezüglich «Verrechnungen auf Vollständigkeit und Angemessenheit überprüfen» zur Kenntnis genommen, ein paar Massnahmen beschlossen und einige Vorschläge den zuständigen Ressorts in die Vernehmlassung gegeben;
• Beat Zürcher von der Zürcher Sport AG die Zustimmung zur kostenlosen Verwendung des Frutiger Wappens auf den neuen Ski erteilt;
• wiederum zwei Gewerbebetriebe bestimmt, die 2021 im Rahmen eines Austauschs Behörde–Gewerbe besucht werden sollen (zu gegebener Zeit wird darüber berichtet);
• im Zusammenhang mit der Neubewertungsreserve einem Antrag der Finanz- und Steuerkommission zum Verzicht auf die Ausarbeitung eines separaten Reglements zugestimmt.
PETER GROSSEN, GEMEINDESCHREIBER