Gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April können Schlachtviehmärkte ab dem 11. Mai 2020 wieder stattfinden. Für die Durchführung der Schlachtviehmärkte müssen das erarbeitete Schutzkonzept sowie die allgemeinen BAG-Bestimmungen eingehalten werden. Die Anmeldungen werden wie gewohnt ...
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April können Schlachtviehmärkte ab dem 11. Mai 2020 wieder stattfinden. Für die Durchführung der Schlachtviehmärkte müssen das erarbeitete Schutzkonzept sowie die allgemeinen BAG-Bestimmungen eingehalten werden. Die Anmeldungen werden wie gewohnt entgegengenommen. Der nächste Markt in Frutigen findet am Donnerstag, 14. Mai, statt. Jener in Mülenen am Mittwoch, 20. Mai.
PRESSEDIENST BERNER BAUERN VERBAND