Berufs- und Mittelschulen setzen auch weiterhin auf Distanz
15.05.2020 Bildung|SchuleDer Bundesrat hat gestern die Grundprinzipien für die Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebs verabschiedet. Unter diesen Vorgaben wird ein flächendeckender Präsenzunterricht ab dem 8. Juni nicht möglich sein.
Seit 11. Mai dürfen gemäss den Vorgaben des Bundesrates ...
Der Bundesrat hat gestern die Grundprinzipien für die Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebs verabschiedet. Unter diesen Vorgaben wird ein flächendeckender Präsenzunterricht ab dem 8. Juni nicht möglich sein.
Seit 11. Mai dürfen gemäss den Vorgaben des Bundesrates auch die Bildungsstätten im nachobligatorischen Bereich wieder in kleinen Gruppen zu maximal fünf Personen inklusive Lehrperson vor Ort unterrichten. Ab 8. Juni ist die Aufnahme von Präsenzunterricht in grösseren Gruppen vorgesehen. Der Bundesrat wird am 27. Mai definitiv entscheiden.
Nun ist bekannt, welche Vorgaben die nachobligatorischen Bildungsstätten für den Start des Präsenzunterrichts einhalten müssen. Der Bundesrat hat dazu Grundprinzipien erlassen. Jede Bildungsinstitution muss über ein Schutzkonzept verfügen, das diesen Grundprinzipien Rechnung trägt. Im Zentrum stehen die Hygienemassnahmen und die Durchsetzung der Abstandsregeln.
Basierend auf diesen Vorgaben hat die Bildungs- und Kulturdirektion gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe den Beginn des Präsenzunterrichts festgelegt. Mit der Vorgabe, dass zwischen den Personen zwei Meter Abstand eingehalten werden muss, ist eine flächendeckende Aufnahme des normalen Präsenzunterrichts nicht möglich. Es kann maximal in Halbklassen unterrichtet werden. Dies stellt vor allem die Berufsfachschulen und Mittelschulen vor grosse Herausforderungen. Sie setzen deshalb weiterhin auf gemischte Unterrichtsformen. Distanzunterricht und damit auch das Erteilen von grösseren Aufträgen wird weitergeführt. Weiterhin gilt der Grundsatz, dass keiner Schülerin und keinem Schüler aus der aktuellen Situation ein Nachteil entstehen darf. Erste Priorität haben deshalb bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts diejenigen Schüler- Innen, welche im Distanzunterricht schlechte Bedingungen haben oder Schwierigkeiten bekunden.
Positiv für die Schulorganisation wirkt sich aus, dass in der Berufsbildung gemäss Bundesvorgaben keine schulischen Abschlussprüfungen stattfinden. Auch bei den Mittelschulen wird der Kanton Bern auf Abschlussprüfungen verzichten. Lediglich diejenigen Schüler-Innen treten zur Prüfung an, welche aufgrund der Erfahrungsnoten die Matura oder die Fachmittelschulausweisprüfung nicht bestehen würden.
PRESSEDIENST BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION KANTON BERN