Eine Kampagne gegen Sprayer
26.05.2020 Frutigen, PolitikSeit Jahren hat die Gemeinde immer wieder Ärger mit Vandalismus – von geklauten Fahnen über Graffiti bis hin zu Scherbenhaufen. Weil bisherige Aufrufe nicht viel nützten, versucht man es nun mit einer Plakataktion.
BIANCA HÜSING
Auf einer Abfalltonne an der ...
Seit Jahren hat die Gemeinde immer wieder Ärger mit Vandalismus – von geklauten Fahnen über Graffiti bis hin zu Scherbenhaufen. Weil bisherige Aufrufe nicht viel nützten, versucht man es nun mit einer Plakataktion.
BIANCA HÜSING
Auf einer Abfalltonne an der Engstlige prangt mit schwarzer Farbe ein Anarchisten-A. Eine private Garage nahe dem Widi-Schulhaus trägt – wahrscheinlich unfreiwillig – eine feindliche Botschaft gegen die SVP. Im Schwandistrassen-Tunnel wird in pinken Lettern dem weiblichen Geschlechtsorgan gehuldigt. Diese ausgewählten Beispiele finden sich schon bei einem kleinen Rundgang in Bahnhofsnähe – und sie sind bei Weitem nicht die einzigen. Illegale Graffiti beschäftigen die Gemeinde Frutigen seit Jahren und scheinen sich in letzter Zeit sogar zu häufen. Wie die Gemeinde auf Nachfrage erläutert, sind vor allem die Schulhäuser Widi und Kanderbrück sowie zunehmend auch die Tellenburg betroffen. Oft tauchen über Nacht neue Zeichnungen an den Wänden auf – oder zerbrochene Bierflaschen auf dem Boden. Jetzt, da es warm wird, mehren sich nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung die Vorfälle wieder.
Bis zu 5000 Franken Busse
Der Schaden, den derlei Vandalismus verursacht, lässt sich nach Auskunft der Gemeinde nicht genau beziffern. Die Summe hängt jeweils davon ab, ob man die Graffiti mit einfachen Mitteln beseitigen kann oder ob die betroffene Wand neu gestrichen werden muss. Liegen Scherben auf dem Boden, so muss der jeweilige Abwart ausrücken. Dass man die TäterInnen selbst zur Verantwortung ziehen kann, ist mangels Identität eher die Ausnahme. Wiederholt hat die Gemeinde Zeugenaufrufe im «Frutiger Anzeiger» publiziert. Der Rücklauf sei allerdings «sehr gering» gewesen.
Um eine grössere Reichweite zu erzielen, initiierte der Gemeinderat nun eine Plakatkampagne mit Bildbeispielen verschiedener Vorfälle – und einer Bitte. Wer Sprayer oder Randalierer bei ihren Taten beobachte, möge sich mit der Gemeindeverwaltung oder direkt mit der Kantonspolizei in Verbindung setzen. Sollten TäterInnen mithilfe dieser Massnahme ergriffen werden, droht ihnen eine Busse von bis zu 5000 Franken sowie eine Strafanzeige. Die rechtliche Handhabe hat sich der Gemeinderat bereits gesichert, indem er die Benutzungsverordnung für Schul-, Sport- und Aussenanlagen anpasste. Das Dokument ist am 30. Januar 2020 verabschiedet worden und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar. Nebst einem Suchtmittelverbot und dem Hinweis, die Schulanlagen sorgfältig zu behandeln, enthält sie auch neue Kompetenzen für die Gemeinde: «Die Geschäftsleitung kann bei Verstoss gegen die Benutzungsverordnung Bussen ausstellen.»
Am liebsten wäre es den Gemeindeverantwortlichen aber wohl, wenn sie gar nicht so weit gehen müssten.