In den Wald zu gehen, ist in der Schweiz kostenlos. Das ist im Gesetz so verankert. Trotz dieses Betretungsrechts gelten klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht.
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern erfuhr zuletzt aus zwei Wäldern in Bern und Umgebung von ...
In den Wald zu gehen, ist in der Schweiz kostenlos. Das ist im Gesetz so verankert. Trotz dieses Betretungsrechts gelten klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht.
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern erfuhr zuletzt aus zwei Wäldern in Bern und Umgebung von illegalen Bauten und Fällen von Bäumen ohne Bewilligung. In beiden Fällen waren illegale Bike-Trails gebaut worden. Die Burgergemeinde hat die Vorfälle der Forstpolizei gemeldet und Anzeige erstattet.
Insbesondere von April bis Juni ist der Wald als Lebensraum für Wildtiere besonders wichtig. In dieser Zeit werden die Jungtiere geboren oder ausgebrütet und benötigen Ruhe und möglichst wenig Störung. Auch der Forstbetrieb reduziert in dieser Zeit seine Arbeiten auf das nötige Minimum und zieht Arbeiten wie das Pflanzen junger Bäume vor.
Fällen, fahren und bauen erlaubt?
Der Forstbetrieb weist auf gültige Regeln hin, die auch in Gebieten anderer Waldbesitzer gelten (Auswahl):
• das Fällen oder Verletzen von Bäumen und weiterer Pflanzen durch Private ist nicht erlaubt;
• Bauten, Terrainveränderungen und das Verwenden von sogenannt waldfremden Materialen sind verboten;
• Radfahren ist nur auf ausgekiesten Waldstrassen und bewilligten Trails erlaubt;
• Einrichtungen und Tätigkeiten (z.B. neue Feuerstellen oder Anlässe) gehen über das gesetzliche Betretungsrecht hinaus. Sie sind mit Zustimmung des Waldeigentümers erlaubt;
• grundsätzlich gelten das Waldgesetz sowie das Umweltschutz-, das Jagd-, das Gewässerschutz-, das Wanderweg- und das Strassengesetz, ebenso die zugehörigen Verordnungen.
PRESSEDIENST BURGERGEMEINDE BERN