Ein Ja zum Jagdgesetz ist auch ein Ja zur Berglandwirtschaft
Bereits heute sind Herdenschutzmassnahmen ein wichtiger Pfeiler für die Tierhalter. Mit dem revidierten Jagdgesetz werden sie weiter gestärkt. Solche Massnahmen sind jedoch erwiesenermassen nicht überall ...
Ein Ja zum Jagdgesetz ist auch ein Ja zur Berglandwirtschaft
Bereits heute sind Herdenschutzmassnahmen ein wichtiger Pfeiler für die Tierhalter. Mit dem revidierten Jagdgesetz werden sie weiter gestärkt. Solche Massnahmen sind jedoch erwiesenermassen nicht überall umsetzbar. Der grösste Teil aller Alpgebiete im Kanton Bern gelten beispielsweise als nicht schützbar oder nur als bedingt schützbar und nur ein kleiner Teil als voll schützbar. Bei zunehmendem Druck durch Grossraubtiere muss die Nutztierhaltung in gewissen Gebieten sogar ganz aufgeben werden. Damit beschleunigt sich die Vergandung der Alpflächen, die Pflanzenvielfalt nimmt ab und die Gefahr von Hangrutschungen und Murgängen steigt. Die betroffenen Gebiete verwalden längerfristig. Damit sinkt die Attraktivität des Landschaftsbildes für den Tourismus.
Das revidierte Gesetz ermöglicht es, vorausschauend zu handeln. Präventivabschüsse auf Wölfe sind streng geregelt und nur nach Anhörung durch das BAFU erlaubt. Dennoch sind sie wichtig, wenn es in einer Region Probleme gibt, etwa wenn ein einzelnes Tier oder ein ganzes Rudel die Scheu vor dem Menschen verliert und in Siedlungen herumstreift. Die Voraussetzungen, unter denen einige wenige geschützte Arten reguliert werden dürfen, umfassen etwa den Schutz der Lebensräume, die Erhaltung der Artenvielfalt, die Verhütung von Schaden oder eine konkrete Gefährdung von Menschen. Zudem unterstehen solche Abschussverfügungen dem Verbandsbeschwerderecht. Diese Regeln gelten bereits heute für den Steinbock. Der Wolf, der in Europa nicht mehr von der Ausrottung bedroht ist, soll nun nach dem gleichen Prinzip reguliert werden können. Von Abschüssen auf Vorrat oder gar Ausrottung kann keine Rede sein, da das Gesetz explizit vorschreibt, dass die Population erhalten werden muss.
ERNST WANDFLUH, ÄLPLER UND GROSSRAT, KANDERGRUND