Der Bundesrat hat sich am Mittwoch erneut mit der Situation der Reisebüro branche befasst und einige wichtige Fristen bis Ende des Jahres verlängert.
Die Quarantänebestimmungen der Behörden und die Grenzschliessungen hätten grosse Auswirkungen auf den Geschäftsgang ...
Der Bundesrat hat sich am Mittwoch erneut mit der Situation der Reisebüro branche befasst und einige wichtige Fristen bis Ende des Jahres verlängert.
Die Quarantänebestimmungen der Behörden und die Grenzschliessungen hätten grosse Auswirkungen auf den Geschäftsgang der Reisebüros, hiess es in einer Mitteilung des Bundesrats. Anfang Juli habe man deshalb das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für die Branche zu prüfen.
Nun hat der Bundesrat beschlossen, dass der ursprünglich bis Ende September 2020 geltende Rechtsstillstand für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll – vor Ablauf dieser Frist können beispielsweise Reisebüros also nicht betrieben werden. Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, auch bei der ALV (Arbeitslosenversicherung) die vereinfachte Regelung bis 31. Dezember zu verlängern. Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen also weiterhin nicht abgezogen werden. Ausserdem wird das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.
Die Diskussion über eventuelle weitere Hilfen für die Reisebranche sei noch nicht abgeschlossen und werde weitergeführt, so der Bundesrat.
PRESSEDIENST BUNDESRAT / REDAKTION