Mehr staatliche Aufsicht bei der BKW
27.10.2020 RegionDie Geschäftsprüfungskommission kommt zum Schluss, dass der Regierungsrat seine Interessen als Mehrheitsaktionär der BKW AG zu wenig konsequent durchsetzt. Sie hat nun verschiedene Empfehlungen abgegeben.
Nach mehreren Anhörungen und der Analyse verschiedener ...
Die Geschäftsprüfungskommission kommt zum Schluss, dass der Regierungsrat seine Interessen als Mehrheitsaktionär der BKW AG zu wenig konsequent durchsetzt. Sie hat nun verschiedene Empfehlungen abgegeben.
Nach mehreren Anhörungen und der Analyse verschiedener schriftlicher Unterlagen ist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Auffassung gelangt, dass der Regierungsrat seine Aufsichtsverantwortung gegenüber der BKW AG aktiver wahrnehmen sollte. Auch in Bezug auf die Entschädigung der Geschäftsleitung, die vergangenes Jahr zu zahlreichen Vorstössen im Grossen Rat geführt hatte, hätte es der Regierungsrat in der Hand gehabt, klare Vorgaben zu machen. Ein Salär von zwei Millionen Franken übersteigt nach Einschätzung der GPK klar die Grenze dessen, was für ein Unternehmen angemessen ist, das sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindet.
Klare Strategie gefragt
Was die mittel- und längerfristige Zukunft der Beteiligung des Kantons an der BKW AG betrifft, ist die GPK der Auffassung, dass die Stellung des Unternehmens zum Kanton grundsätzlich geklärt werden sollte. Es muss klar sein, welche staatlichen Interessen der Kanton mit der BKW letztlich genau verfolgt und wie er diese gewichtet. In diesem Zusammenhang muss der Kanton insbesondere auch eine Haltung zum umstrittenen Dienstleistungsgeschäft der BKW AG einnehmen, das gemäss Aussage des Kantons nicht in seinem strategischen Interesse liege. Die GPK hat dem Regierungsrat deshalb empfohlen, bei der Umsetzung der Motion 113-2019 Lanz, die verlangt, eine Aufspaltung der BKW zu prüfen, den Fächer breiter zu öffnen und im gleichen Bericht zu klären, welche Chancen und Risiken sich für den Kanton mit seiner Beteiligung mittelund längerfristig grundsätzlich bieten. Je nach Ausgang dieser Analyse soll das wesentliche Interesse des Kantons an seiner Beteiligung in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen präziser formuliert werden.
Regierungsrat zeigt teilweise Bereitschaft zu Verbesserungen
In seiner Stellungnahme zu den Feststellungen der GPK hat der Regierungsrat in gewissen Bereichen Bereitschaft gezeigt, die Empfehlungen der GPK umsetzen zu wollen. Die GPK wird die Umsetzung der Empfehlungen zu gegebener Zeit überprüfen und schliesst ihre Beschäftigung mit dem Geschäft vorderhand ab.
PRESSEDIENST GROSSER RAT KANTON BERN