Regierungsrat lehnt Härtefallregelung ab
13.11.2020 RegionDer Bundesrat hat am 4. November 2020 die Verordnung über Härtefallmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. In seiner Vernehmlassungsantwort kommt der Regierungsrat des Kantons Bern zum Schluss, dass die vorliegende Härtefallverordnung der aktuellen ...
Der Bundesrat hat am 4. November 2020 die Verordnung über Härtefallmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. In seiner Vernehmlassungsantwort kommt der Regierungsrat des Kantons Bern zum Schluss, dass die vorliegende Härtefallverordnung der aktuellen Ausgangslage nicht gerecht werde – und zwar weder in Bezug auf die gebotene Dringlichkeit noch mit Blick auf die Definition der Härtefälle. Den Umfang der bereitgestellten Bundesmittel erachtet der Regierungsrat als eindeutig zu tief.
Die Lagebeurteilung des Bundes stamme noch aus dem Spätsommer und sei aufgrund der Auswirkungen der zweiten Welle weitgehend überholt. In der vorliegenden Form würde die Verordnung kantonal unterschiedliche, unkoordinierte und ineffiziente Lösungen schaffen. Der Regierungsrat lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf deshalb ab und fordert den Bund dazu auf, im Bereich der Härtefallmassnahmen einen anderen Weg einzuschlagen.
Nicht ansatzweise bedarfsdeckend
So solle man weiterhin auf bewährte Instrumente setzen. Neben der Kurzarbeit und dem Erwerbsersatz sollen dabei insbesondere die Covid-19-Kredite im Vordergrund stehen. Die Kantonsregierung schlägt vor, die Härtefall-Lösung des Bundes neu in das reaktivierte Covid- 19-Kreditwesen zu integrieren. Ein Unternehmen könne so parallel zum Antrag auf einen Kredit auch ein Härtefallgesuch stellen. Sollte dieses bewilligt werden, könne ein Teil des Kredits später erlassen werden. Nur durch diese Lösung erhielten die Unternehmen sofortige Hilfe. Gleichzeitig erhielten die Vollzugsorganisationen genug Zeit, sich aufzustellen und eine seriöse Prüfung der Härtefälle «im Nachgang» vorzunehmen.
Ausserdem müssten die für Härtefälle vorgesehenen finanziellen Bundesmittel von 200 Millionen auf mindestens eine Milliarde Franken aufgestockt werden. Der vom Bund definierte Betrag könne den Bedarf der besonders geschädigten Branchen nicht einmal ansatzweise decken. Nach Auffassung des Regierungsrats sollen sich die Kantone an diesem Härtefallprogramm finanziell mit höchstens 20 Prozent beteiligen.
Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass sich viele Unternehmen weitgehend unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sähen. Entsprechend sei es wichtig, dass eine überarbeitete, flankierend zu den Covid-Krediten angewendete Verordnung die tatsächlichen Härtefälle rasch löse. Hierzu sei eine Änderung des Covid- 19-Gesetzes noch im Dezember nötig.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT KANTON BERN