208 Mio. Franken für Härtefälle im Kanton Bern

  18.12.2020 Coronavirus, Wirtschaft

Bei ihren Unterstützungsgesuchen können Unternehmen zwischen zwei unterschiedlichen Teilprogrammen wählen. Die Unternehmen müssen sich für eines der Programme entscheiden. Eine Teilnahme an beiden ist ausgeschlossen.

  • Entweder erhalten sie à-fonds-perdu-Beiträge gestützt auf ein Gesuch. Die à-fonds-Beiträge richten sich insbesondere an Unternehmen, die eine finanziell bescheidenere, aber möglichst rasche Unterstützung brauchen. Sie sind entsprechend auf maximal 200'000 Franken pro Unternehmen und maximal zehn Prozent des Umsatzes beschränkt.
  • Oder die Unternehmen können von kantonalen Bürgschaften, das heisst letztlich von kantonalen Covid-19-Krediten, profitieren, wofür ebenfalls ein Gesuch einzureichen ist. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich eher an grössere Unternehmen mit mindestens 2 Millionen Franken Umsatz. Bis erste Bürgschaften gesprochen werden können, dauert es hier etwas länger, da die Geschäftsbanken der Unternehmen involviert sind. Dafür sind höhere Unterstützungsbeiträge bis maximal 5 Millionen Franken pro Unternehmen möglich.

Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent als Voraussetzung für den Anspruch
Gesuche für à-fonds perdu Beiträge können voraussichtlich ab 4. Januar 2021 bis am 31. März 2021 eingereicht werden. Der Entscheid, ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, soll grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen.

Das zweite Teilprogramm «Bürgschaften» wird spätestens am 1. März 2021 starten und endet formal am 31. Mai 2021. Wird eine Unterstützung vom Kanton bewilligt, geht das Dossier an eine externe Vollzugsorganisation (Bürgschaftsgenossenschaft BG Mitte), die das Bürgschaftsverfahren dann gemäss etabliertem Ablauf durchführt. Die Berner Kantonalbank hat zugesichert, dass sie zur Überbrückung von allfälligen Ressourcenengpässen im Vollzug ergänzend Unterstützung leistet; das weitere Vorgehen und die Abstimmung aller Partner wird zurzeit geklärt. 

Grundsätzlich können alle Branchen im Kanton Bern von der kantonalen Härtefalllösung profitieren. Ob jedoch ein Anspruch vorliegt, wird anhand verschiedener Kriterien geprüft, die mehrheitlich vom Bund vorgegeben sind. So muss der Jahresumsatz 2020 mindestens 40 Prozent geringer sein als im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019. Gleichzeitig müssen verschiedene Auflagen zur Finanz- und Schuldensituation des Unternehmens erfüllt sein. Auch unterliegen die Unternehmen während der Dauer der Unterstützungsleistung, resp. einige Jahre darüber hinaus, strikten Regeln im Hinblick auf die Ausschüttung von Dividenden, Tantiemen usw.

Kosten für den Kanton liegen bei 70,7 Millionen Franken
Für die Härtefallmassnahmen stehen schweizweit derzeit 1,75 Milliarden Franken zur Verfügung, im Kanton Bern ergibt dies insgesamt 207,9 Millionen Franken gemäss Verteilschlüssel des Bundes. Davon gehen gemäss den aktuellen Entscheiden des Bundes gesamthaft 67,7 Millionen Franken zu Lasten des Kantons. Die übrigen 140,2 Millionen Franken werden vom Bund zurückerstattet. Damit übernimmt der Bund insgesamt rund zwei Drittel der anfallenden Kosten. Zudem sind für die Deckung der voraussichtlich anfallenden Vollzugskosten weitere 3 Millionen Franken bereitzustellen, welche gemäss Bundesverordnung ausschliesslich vom Kanton zu finanzieren sind. Die Vollzugskosten sind vergleichsweise niedrig, da ein Grossteil des Vollzugs durch die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion selbst bewältigt wird. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den erforderlichen Rahmenkredit von 70,7 Millionen Franken genehmigt und bereits eine erste Tranche von 23,76 Millionen Franken sowie die Vollzugskosten zur Umsetzung freigegeben.

Die vom Regierungsrat verabschiedete Verordnung wird nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zur Prüfung unterbreitet. Sobald die Bundesrechtskonformität durch das SECO bestätigt ist, gelten die für den Kanton Bern reservierten Bundesmittel von 140,2 Millionen Franken als zugesichert. Im Anschluss wird der Kanton umgehend informieren, ab welchem Datum die Unternehmen Härtefall-Gesuche einreichen können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass dies für à-fonds-perdu Beiträge am 4. Januar der Fall sein wird.


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