Die Sonderregelung für Kirchen
29.01.2021 Coronavirus, Gesellschaft, RegionRELIGION Trotz verschärfter Massnahmen gegen Corona dürfen Gottesdienste mit bis zu 50 Personen stattfinden. Doch nicht jede Gemeinde macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
KATHARINA WITTWER
Seit dem 18. Januar sind die Covid-19-Massnahmen verschärft worden. ...
RELIGION Trotz verschärfter Massnahmen gegen Corona dürfen Gottesdienste mit bis zu 50 Personen stattfinden. Doch nicht jede Gemeinde macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
KATHARINA WITTWER
Seit dem 18. Januar sind die Covid-19-Massnahmen verschärft worden. Treffen im privaten wie im öffentlichen Raum sind auf maximal fünf Personen beschränkt. Ausnahmen bilden Gottesdienste. In genügend grossen Kirchen und Sälen sind bis zu 50 Personen erlaubt. Nicht dazu gezählt werden Pfarrer, Organisten, Sigristen, Bandmitglieder und weitere, für die Organisation zuständige Personen. Diese Regel hat teilweise zu Unsicherheiten geführt. Im Onlineportal der reformierten Kirchen ist zu lesen, dass eine einheitliche Empfehlung seitens der Landeskirche gewünscht sei und die Entscheidung, welche Anlässe abgehalten werden können, nicht den Kirchgemeinden überlassen werden sollten. Die Kirchgemeinden müssten somit Richter spielen, was eine zu grosse Verantwortung sei.
Kaum Unsicherheit im Frutigland
Und wie geht man im Frutigland mit der Situation um? Nachfragen bei Verantwortlichen einiger reformierten Kirchgemeinden sowie bei Freikirchen zeigen bis auf ganz wenige Ausnahmen ein einheitliches Bild. Sie halten sich auf die offiziellen «Handreichungen» der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (refbejuso) oder an die von entsprechenden Dachorganisationen, wo man sich wiederum an die Vorschriften von Bund und Kantonen hält.
In den reformierten Kirchen von Adelboden, Frutigen und Reichenbach wird die 50-Personen-Regel unter Einhaltung des Schutzkonzeptes angewendet. Man sei erleichtert, dass die Kirche nicht so stark eingeschränkt werde, lautet der Tenor. Viele, vor allem ältere Personen, hätten das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Ein gemeinsamer Gottesdienst und ein kurzer Schwatz hinterher seien für Alleinstehende enorm wichtig.
Bei den meisten (Frei-)Kirchen müssen sich GottesdienstbesucherInnen im Voraus anmelden. Aus Solidarität oder gar Angst, sie würden anderen den Platz streitig machen, kommen meist nur bis zu 20 Personen. Viele (Frei-)Kirchen übertragen die Predigten nach wie vor per Livestream im Internet. «Grössere Feiern finden halt im kleinen Rahmen statt, Taufen werden aufgeschoben und der Gottesdienst zur Einführung der Konfirmanden findet nicht statt», informiert der Reichenbacher Pfarrer Markus Lemp.
Solidarität mit anderen Betrieben
Einen anderen Weg wählt die Freie Missionsgemeinde (FMG) Frutigen, wo jeweils nur fünf bis zehn Personen als Besucher vor Ort mit dabei sind. Etienne Josi, Pastor vom Zentrum Rybrügg und Präsident der Schweizerischen Evangelischen Allianz Sektion Frutigen, begründet den Entscheid, die Ausnahmeregel nicht auszuschöpfen, wie folgt: «Wir sind dankbar, dass die Kirchen nicht diskriminiert werden, möchten diesen Vorteil aber nicht ausnutzen. Wir solidarisieren uns mit anderen Betrieben und Veranstaltungen. Uns ist es aber wichtig, in dieser Zeit gerade mit Alleinstehenden und älteren Personen in engem Kontakt zu stehen.» Die FMG Adelboden verzichtet vorläufig ganz auf Gottesdienste in ihrem Gemeindelokal.