GEMEINDERAT Frutigen - Zusammenschluss zu Eigenverbrauch (ZEV) im Kanderspitz
02.03.2021 Frutigen, PolitikZusammenschluss zu Eigenverbrauch (ZEV) im Kanderspitz
Besitzer von Büro- und Gewerbegebäuden usw. können selbst produzierten Strom zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen. Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, die ihren eigens ...
Zusammenschluss zu Eigenverbrauch (ZEV) im Kanderspitz
Besitzer von Büro- und Gewerbegebäuden usw. können selbst produzierten Strom zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen. Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, die ihren eigens produzierten Strom (meist solar) an Ort und Stelle nutzen wollen. Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit dem Neubau des Gemeindewerkhofs und der dort vorgesehenen Photovoltaikanlage einem Zusammenschluss zu Eigenverbrauch des Kanderspitzareals zugestimmt und dafür einen Investitionskredit von 90 000 Franken bewilligt. Mit den Beteiligten sollen entsprechende Verhandlungen geführt werden.
Im Weiteren hat der Gemeinderat
• zwecks Abklärung des Schulraumbedarfs gemäss Lehrplan 21 in der Oberstufenschule Frutigen eine Arbeitsgruppe eingesetzt;
• auf Antrag der Abteilungsleitenden sechs Funktions- und Sonderdiagramme der Gemeindeverwaltung genehmigt und in Kraft gesetzt. Damit werden Abläufe in den Bereichen Geschäftserledigung, Beschaffungswesen, Projektmanagement, Rechnungswesen, Steuerungsdienst und Zentrale Dienste verbrieft;
• im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Raiffeisenbank Frutigland mehrere Grundsatzentscheide gefällt, so u. a. eine grundsätzliche Zustimmung zum Bau einer Einstellhalle. Eine Arbeitsgruppe soll die Interessen der Gemeinde wahrnehmen und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit konkrete Anträge einreichen;
• ein Schreiben der Gemeinde Wimmis betreffend «überhöhte Strompreise der BKW» zur Kenntnis genommen und Wimmis gegenüber die Bereitschaft angemeldet, sich bei Bedarf an den Verhandlungen zu beteiligen;
• bezüglich Mobilfunkanlagenplanung den Richtplan «Mobilfunkanlagen» inkl. Änderung von Art. 418 GBR zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet;
• folgende Arbeitsvergaben im Zusammenhang mit dem Anbau und der Teilsanierung der Schulanlage Widi beschlossen: Abbrucharbeiten: Wäfler AG (Frutigen); Erdbebenertüchtigung: Egger Bauunternehmung AG (Frutigen); Leuchten und Lampen: ARGE Markus Moser AG & Elektro Rösti GmbH (Frutigen) sowie Schulküche: Schmid Küchen AG (Frutigen);
• Aufträge für den Werkhof-Neubau vergeben. Die Jost AG (Frutigen) erhält den Zuschlag für die Tore und die ARGE energiepuls GmbH & Fuhrer Gebäudehüllen (Frutigen) jenen für die PV-Anlage;
• zur Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Bau und Bildung ein Ablaufdiagramm genehmigt und in Kraft gesetzt;
• die Vorschläge der Kommission Kultur und Freizeit für die Ehrungen 2020 gutgeheissen;
• zwei Beiträge aus dem Erna-Büschlen-Fonds bewilligt: an den Ferienpass Frutigen 10 Franken pro Kind (maximal 1500 Franken) und als Beitrag an den Nachdruck des beliebten Buchs von Fritz Gyseler «Frutigen einst – heute» 1000 Franken;
• die Kreditabrechnung für die Zonenplanänderung «Am Bahnhof» AI Parallel- / Schwandistrasse mit einer Kreditunterschreitung von 2675.85 Franken genehmigt. Für die Gemeinde ist das Projekt ein «Nullsummenspiel», da die gesamten Aufwendungen von den direkt Betroffenen übernommen wurden;
• für die Planung der 3. Etappe der Tellenburg-Sanierung einen Nachkredit von 8000 Franken bewilligt und eine Vergabe der Arbeiten an das Architekturbüro Hansruedi Marti (Frutigen) gutgeheissen.
PETER GROSSEN, GEMEINDESCHREIBER