Die SVP und die FDP Reichenbach haben bei der Gemeinde Reichenbach zuhanden des Naturschutzinspektorates Einsprache erhoben. Nach dem runden Tisch seien immer noch einige Themen nicht geklärt, schreiben die beiden Parteisektionen in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Sie fordern, die folgenden ...
Die SVP und die FDP Reichenbach haben bei der Gemeinde Reichenbach zuhanden des Naturschutzinspektorates Einsprache erhoben. Nach dem runden Tisch seien immer noch einige Themen nicht geklärt, schreiben die beiden Parteisektionen in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Sie fordern, die folgenden Punkte im Dokument für den Beschluss «Naturschutzgebiet Tschingel» im Kiental zu ergänzen oder im Vorbericht festzuhalten:
• Manuelle Eingriffe wie etwa durch Kinder / Jugendliche, die mit Steinen kleine Staumauern bilden, sind nicht gesetzeswidrig und somit auch nicht zu bestrafen. Die jeweilige Aufsichtsperson beurteilt dieses Verbot – das Verlassen des gekennzeichneten Weges – kulant. Das heisst: Wenn sich eine oder mehrere Personen neben dem Weg befinden und spielerische oder ähnliche Tätigkeiten ausüben, so sollen diese eventuell gerügt, aber nicht bestraft werden (unter der Voraussetzung, dass alle anderen Schutzbestimmungen eingehalten werden).
• Forstarbeiten bei Windfall sowie andere dringende Arbeiten sind auch ausserhalb des Zeitraums vom 15. August bis zum 29. Feburar durchzuführen. Die Sicherheit geht in jedem Fall vor.
• Der Satz «Die Naturförderung kann die Route durch das Naturschutzgebiet verbieten, falls die Schutzziele verletzt werden» ist aus dem Beschluss zu streichen. Gemäss Aussage des Naturschutzinspektorats am runden Tisch ist die Schuttabfuhr aus dem Tschingel nicht möglich. Da aber die Strasse jedes Jahr für Holztransporte genutzt wird, ist es auch möglich, sie mit Kipplastwagen zu befahren und den Schutt aus dem Tschingel abzuführen. Aus diesem Grund ist mit dem Naturschutzinspektorat abzuklären und zu vereinbaren, wer für die Kosten bei einer Totalüberschwemmung des Tschingelgebietes nach einem Unwetter aufkommt: Bund, Kanton oder Gemeinde? Bei einem starken Unwetter kann es sein, dass die Alpschaften und Tourismusbetriebe über die bestehende Strasse nicht mehr erreicht werden können. Wer übernimmt die Einnahmensausfälle der Alpschaften und Tourismusbetriebe und die allfälligen Folgekosten? (Nach dem Verursacherprinzip jene, die das Naturschutzgebiet eingerichtet haben?)
• Die beiden Parteien sind der Meinung, dass die bestehenden Bestimmungen, die vor der Perimeteranpassung galten, im gleichen Sinn zu belassen sind und sicher nicht verschärft werden sollten. Die einheimische Bevölkerung möchte nicht, dass ihr Ort zum Ballenberg wird. Das Naherholungsgebiet gelte es zu schützen, «aber in angemessenem Rahmen, das heisst mit möglichst wenig Steuergeldern und mit gesundem Menschenverstand», so die Parteien.
PRESSEDIENST SVP REICHENBACH / FDP REICHENBACH