Restaurants dürfen Aussenbereiche vergrössern

  20.04.2021 Coronavirus, Wirtschaft

Die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter hat beschlossen, den Restaurationsbetrieben zu erlauben, die Aussenbewirtungsflächen baubewilligungsfrei zu erweitern, damit die erforderlichen Abstände eingehalten werden können. Demgegenüber ist für die Vergrösserung der Zahl der Sitzplätze unverändert ein Baugesuch erforderlich. Die Regelung ist analog zu derjenigen im Sommer 2020. Die Erweiterung der Aussenbewirtungsfläche ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Gesamtzahl der bisher bewilligten Aussensitzplätze wird nicht überschritten und es ist mit keiner Erhöhung der Immissionen zu rechnen;
  • die Gemeinde und (soweit erforderlich) die Grundeigentümerschaft stimmen der Erweiterung zu;
  • der Erweiterung stehen keine anderweitigen öffentlichen Interessen (z.B. Verkehrssicherheit) entgegen.

Bei einer Erweiterung der Aussenbewirtungsfläche reicht die verantwortliche Person des Gastgewerbebetriebes ein Schreiben (inkl. Plan) bei der Gemeinde ein. Sofern der Erweiterung aus Sicht der Gemeinde keine wesentlichen Interessen entgegenstehen, stellt sie der verantwortlichen Person eine einfache Bestätigung mit Kopie an das Regierungsstatthalteramt und die örtliche Kantonspolizei zu.

 


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