Klare Sache beim Anti-Terror-Gesetz?
28.05.2021 LandwirtschaftDie letzten Umfragen sagen eine stabile Zweidrittelmehrheit für das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) voraus. Nicht so eindeutig ist der Gesetzestext selber – und eine Beschwerde gibt es bereits vor dem Abstimmungstermin vom 13. ...
Die letzten Umfragen sagen eine stabile Zweidrittelmehrheit für das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) voraus. Nicht so eindeutig ist der Gesetzestext selber – und eine Beschwerde gibt es bereits vor dem Abstimmungstermin vom 13. Juni.
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Ein Like auf der falschen Facebook-Seite reicht, um als «Gefährder» zu gelten und als günstigste Massnahme zum Gespräch vorgeladen zu werden. Der Klick könnte aber auch zu Hausarrest führen, selbst wenn keine konkrete Straftat begangen wurde. Dieses Szenario ist von den Gegnern des PMT zu hören. Den Behörden müssten Mittel in die Hand gegeben werden, um auch präventiv gegen Terrorgefahren und potenzielle Attentäter vorzugehen, heisst es hingegen von den Befürwortern. Man schliesse so eine gesetzliche Lücke und erhöhe die Sicherheit der BürgerInnen.
Breite Unterstützung und Gegnerschaft
Die letzten Umfragen deuten auf eine Mehrheit für die Vorlage hin, die auch vom Parlament und den nationalen Parteien SVP, FDP, Mitte, EVP und zahlreichen Verbänden unterstützt wird. Dagegen haben sich SP, Grüne, Grünliberale und deren Jungparteien (ebenfalls die junge FDP) sowie verschiedene Menschenrechtsorganisationen, die «Freunde der Verfassung» und die Digitale Gesellschaft der Schweiz geäussert.
Die Piratenpartei hat bereits entschieden, dass sie Beschwerde einreicht, da der Abstimmungstext zu schwammig sei und bewusst in die Irre führe. So gelte es nach der Annahme bereits als terroristische Aktivität, «Furcht und Schrecken zur Beeinflussung der staatlichen Ordnung zu verbreiten». Zu willkürlich könne die Polizei – nicht die Justiz – jemanden als «Gefährder» benennen, also als mögliches Risiko. Aufgrund der offenen Definition sei nicht auszuschliessen, dass darunter auch politische Aktivisten fallen würden.
Was dürfte die Polizei künftig?
Die Schweiz steht nicht allein mit der geplanten Verschärfung des Kampfs gegen den Terrorismus. Nach islamistischen Anschlägen in Europa haben viele Staaten regelmässig ihre Gesetze angepasst, in der Schweiz wurde der nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus ausgearbeitet. Dieser weise aber Lücken auf, die mit der aktuellen Vorlage geschlossen werden sollen. Das Parlament stimmte dem Gesetz zu. Da das Referendum ergriffen wurde, wird nun aber an der Urne abgestimmt.
Die im PMT festgehaltenen Kompetenzen würden aussergewöhnlich weit reichen, meinen die Gegner. Die nach dem Gesetz möglichen Massnahmen beginnen bei verpflichtenden Gesprächen, gehen über Rayonverbote und enden beim Hausarrest, sollten die Behörden Anhaltspunkte ausmachen, dass eine Person dereinst eine «terroristische Aktivität» ausführen könnte. Schon Zwölfjährige können unter das PMT fallen, ein Anfangsverdacht – ohne konkrete Straftat – reicht grundsätzlich bereits aus. Mit Ausnahme des Hausarrestes können diese Massnahmen von der Polizei selber angeordnet werden, ein Gerichtsbeschluss ist nicht nötig. Es gibt aber die Möglichkeit, nachträglich Beschwerde einzureichen.
Wo verläuft die Grenze?
Es ist tatsächlich nicht klarer definiert, wo die Grenzen sind, um plötzlich ein Problem mit dem Staat zu erhalten. Reicht der erwähnte Klick auf eine ominöse Website bereits, um in irgendeiner Datenbank als «Gefährder» aufzutauchen? Bundesrätin Karin Keller-Suter verneint dies in ihren Auftritten zu diesem Geschäft immer wieder. Es brauche konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung. Den Gegnern hingegen fehlt das Vertrauen in die Behörden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Web-Link-Übersicht unter www.frutiglaender.ch/web-links.html