Der Kanton Bern will sich an den geplanten Massnahmen des Bundes für Veranstaltungen beteiligen, die bewilligt werden, später aber kurzfristig abgesagt werden müssen. Für diesen sogenannten «Schutzschirm» beantragt die Kantonsregierung dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von maximal ...
Der Kanton Bern will sich an den geplanten Massnahmen des Bundes für Veranstaltungen beteiligen, die bewilligt werden, später aber kurzfristig abgesagt werden müssen. Für diesen sogenannten «Schutzschirm» beantragt die Kantonsregierung dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von maximal 25 Millionen Franken.
Das in der Frühlingssession durch die eidgenössischen Räte genehmigte Covid- 19-Gesetz ermöglicht es, dass sich der Bund in Form eines «Schutzschirms» an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern mit überkantonaler Bedeutung beteiligen kann. Der Zeitrahmen ist zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 definiert.
Die staatliche Kompensation von ungedeckten Kosten steht unter der Bedingung, dass die Anlässe vorgängig von den Kantonen bewilligt, aber anschliessend wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Vom Schutzschirm profitieren können nur öffentliche Veranstaltungen mit einer überkantonalen Bedeutung ab 1000 Teilnehmern pro Tag. Die Organisatoren können pro Anlass maximal fünf Millionen Franken erhalten. Der Bund will sich unter bestimmten Bedingungen hälftig an den Entschädigungent beteiligen. Auf Basis einer ersten Einschätzung geht der Regierungsrat davon aus, dass für etwa 200 Veranstaltungen die Kriterien grundsätzlich erfüllbar sein könnten.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT