WAHLRECHT Im März 2020 überwies der Grosse Rat eine Motion zur Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre. Damit erteilte er dem Regierungsrat den Auftrag, eine Vorlage mit einer entsprechenden Verfassungsänderung und den nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen. ...
WAHLRECHT Im März 2020 überwies der Grosse Rat eine Motion zur Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre. Damit erteilte er dem Regierungsrat den Auftrag, eine Vorlage mit einer entsprechenden Verfassungsänderung und den nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen. Die Vorlage sieht vor, dass Jugendliche bereits ab dem zurückgelegten 16. Altersjahr auf Kantonsebene stimmen und wählen können. Eine Wahl in ein politisches Amt ist aber weiterhin erst mit 18 Jahren möglich.
Für eine Mehrheit des Grossen Rats ist das Thema Stimmrechtsalter 16 weiterhin aktuell, da die Jugendlichen mit der Ausübung ihrer politischen Rechte direkt an die politische Bildung in der Volksschule anknüpfen können. Sie könnten so besser motiviert werden, ihre politischen Rechte auszuüben. Da der Bevölkerungsanteil im Rentenalter in den nächsten Jahren zunehmen werde, könne das Stimmrechtsalter 16 ein daraus entstehendes Ungleichgewicht korrigieren. So argumentierten die Parlamentarier während der Debatte um die entsprechende Motion im Grossen Rat.
Regierungsrat lehnt Stimmrechtsalter 16 nach wie vor ab
Wie schon in der Ratsdebatte zur Motion spricht sich der Regierungsrat weiterhin gegen ein tieferes Stimmrechtsalter aus. Mit der Einführung des Stimmrechtsalters 16 wären das zivile und das politische Mündigkeitsalter nicht mehr deckungsgleich. Das Gewähren politischer Rechte, bevor die Jugendlichen die zivile Mündigkeit erreicht haben, erachtet der Regierungsrat als problematisch. Schliesslich wurde das Stimmrechtsalter 16 von der Berner Stimmbevölkerung im November 2009 überaus deutlich abgelehnt. Der Grosse Rat wird die Vorlage zum Stimmrechtsalter 16 voraussichtlich in der Herbstsession 2021 in erster Lesung beraten.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT