Widerstand gegen Gastro-Registrierungspflicht

  18.05.2021 Coronavirus, Gesundheit

PANDEMIEBEKÄMPFUNG Seit Montag, 10. Mai, gilt die neue Covid-19-Verordnung des Kantons, die auf den Bedingungen des Bundes zur Öffnung von Restaurant- und Barterrassen beruht. Ein Kernelement in der angepassten Verordnung ist die Pflicht zur unaufgeforderten Übermittlung von ...


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote