PANDEMIEBEKÄMPFUNG Seit Montag, 10. Mai, gilt die neue Covid-19-Verordnung des Kantons, die auf den Bedingungen des Bundes zur Öffnung von Restaurant- und Barterrassen beruht. Ein Kernelement in der angepassten Verordnung ist die Pflicht zur unaufgeforderten Übermittlung von ...
PANDEMIEBEKÄMPFUNG Seit Montag, 10. Mai, gilt die neue Covid-19-Verordnung des Kantons, die auf den Bedingungen des Bundes zur Öffnung von Restaurant- und Barterrassen beruht. Ein Kernelement in der angepassten Verordnung ist die Pflicht zur unaufgeforderten Übermittlung von Kontaktdaten an eine zentrale Datenbank. Die Daten werden laut Kanton verschlüsselt in der Schweiz aufbewahrt und nur dann abgefragt, wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt.
Gegen diese Registrierungspflicht regte sich Widerstand. Verschiedene Wirte in der Stadt Bern riefen zum «Datenstreik» auf. Laut «20 Minuten» hat ein Thuner Anwalt nun beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde gegen die Massnahme eingelegt. Der Jurist halte die neue Berner Regelung, die offenbar schweizweit einzigartig ist, für «rechtsstaatlich höchst bedenklich».
In einer Medienmittelung hatte der Kanton letzte Woche alle Beteiligten dazu aufgerufen, sich an der Erfassung von Kontaktdaten zu beteiligen. Die Aufgaben des Contact Tracing seien komplex und verlangten ein rasches Handeln. Man müsse verhindern, dass sich Ansteckungen mit dem Coronavirus in grösseren Gruppen weiterverbreiten und sich erneut Hotspots bilden.
MARK POLLMEIER