Am Mittwoch gab der Grosse Rat grünes Licht für die Einführung des elektronischen Anzeigers – allerdings zu den Bedingungen, die unter anderen der Frutiger Kurt Zimmermann stellte.
BIANCA HÜSING
Hätte die Abstimmung übers revidierte Gemeindegestz ein Jahr ...
Am Mittwoch gab der Grosse Rat grünes Licht für die Einführung des elektronischen Anzeigers – allerdings zu den Bedingungen, die unter anderen der Frutiger Kurt Zimmermann stellte.
BIANCA HÜSING
Hätte die Abstimmung übers revidierte Gemeindegestz ein Jahr früher stattgefunden, wäre sie möglicherweise anders ausgegangen. Damals wurde die Digitalisierung der amtlichen Anzeiger noch vehement bekämpft. Vor allem in ländlichen Gemeinden fürchtete man den Verlust einer wichtigen Informationsquelle für die Bürger, und die Herausgeber kleinerer Anzeiger bangten um ihre Existenz. Zwar hätte niemand die Gemeinden gezwungen, auf den «E-Anzeiger» umzustellen. Doch sie hätten sich exklusiv für eine Variante entscheiden müssen: print oder online.
Nach entsprechender Kritik im Vernehmlassungsverfahren änderte der Regierungsrat die Vorlage und gestand den Gemeinden zu, bei Bedarf auch beide Varianten parallel laufen zu lassen. Damit wurde das Gemeindegesetz mehrheitsfähig – und selbst die lautesten Kritiker verstummten weitgehend.
Auch der Frutiger Grossrat Kurt Zimmermann (SVP) konnte sich nun mit der Vorlage anfreunden – bis auf wenige Details. Sollten Gemeinden tatsächlich beide Versionen des Anzeigers wählen, so müsste die Printversion aus Sicht des Frutigers verbindlich sein. Der Regierungsrat gab jedoch dem «E-Anzeiger» den Vorzug.
Auch sollten die Gemeinden laut Zimmermann selbst wählen können, auf welcher Plattform sie ihre Onlinebekanntmachungen publizieren. Der Regierungsrat hatte dafür eine kantonale Plattform vorgesehen. Der Nachteil: Nicht-amtliche Publikationen hätten darauf nicht erscheinen dürfen.
In beiden Punkten wollte die Regierung nicht von ihrer Haltung abrücken – obwohl die Mehrheit der zuständigen Grossratskommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) sich hinter Zimmermanns Vorschläge stellte. Am Mittwoch nun setzte sich die Meinung der Kommissionsmehrheit im Grossen Rat durch. Die Printversion bleibt demnach massgebend und die Wahl der Publikationsplattform obliegt den Gemeinden. Hierfür sollen sie allerdings eine einheitliche Lösung anstreben.