KANTON Das Amt für Landwirtschaft und Natur schickt Vorschläge zur Änderung des Berner Jagdrechts in die Konsultation. Neben einer Reihe von Vorschriften, die die Jagd regeln, enthält die Revision unter anderem folgende Punkte:
• Sie setzt die ...
KANTON Das Amt für Landwirtschaft und Natur schickt Vorschläge zur Änderung des Berner Jagdrechts in die Konsultation. Neben einer Reihe von Vorschriften, die die Jagd regeln, enthält die Revision unter anderem folgende Punkte:
• Sie setzt die Motion «Abschaffung der Baujagd im Kanton Bern» um, die der Grosse Rat in der Herbstsession 2021 beschlossen hat.
• Die Entschädigung von Nutztieren wird neu geregelt. Künftig sollen die HalterInnen von ungeschützten Tieren bei Wolfsrissen nicht mehr entschädigt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind Risse in den Bergzonen III und IV sowie im Sömmerungsgebiet.
• Für Zäune, die für Wildtiere gefährlich sind, gelten ebenfalls neue Regeln. So sollen mobile Weidenetze nur noch temporär verwendet und bei Nichtgebrauch innert drei Wochen entfernt werden.
Die Vorschläge wurden vom Amt für Landwirtschaft und Natur unter Einbezug einer breit abgestützten Runde von Expertinnen und Experten erarbeitet. Die Konsultation beginnt am 6. Dezember 2021 und dauert bis am 14. Januar 2022.
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